2025-12-03T05:51:34.672Z

Allgemeines
– Foto: PresseFoto Evans/ EvRy

Testpflicht im Amateurfußball rückt näher

Das ändert sich mit der neuen Corona-Verordnung ab heute

Die Inzidenz steigt wieder und das Land Niedersachsen hat letzte Woche eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Was ändert sich dadurch für Sportler und für den Amateurfußball? Eine Antwort vorab: Es wird komplizierter - vor allem für diejenigen, die noch nicht geimpft sind.

Seit dem heutigen Montag gelten in Stadt- und Landkreis die Regeln für eine Inzidenz über 50. Diese Stufe ist den neuen drei Warnstufen vorgeschaltet und beinhaltet erste Verschärfungen, die sich vor allem auf die 3G – Geimpft, Genesen oder Getestet – beziehen. Für die Ehrenamtlichen in den Sportvereinen bedeutet das wieder etwas mehr Aufwand.

Wer nicht eines der drei G’s erfüllt, darf bei einer Inzidenz über 50 ab sofort nicht mehr in Innenräumen Sport treiben - also nicht in Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßig getestet werden. Der nötige Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Betreiberinnen und Betreiber der Indoor-Sportanlagen haben einen entsprechenden Nachweis aktiv einzufordern.

Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist in diesem Fall selbstverständlich auch nur für die vorgenannten Personengruppen (Geimpfte, Getestete, Genesene) möglich. Generell empfiehlt die Landesregierung übrigens, Sporttreiben in der Gruppe nur noch unter 3G-Personenkreisen durchzuführen - auch unter freiem Himmel.

Für Sporttreiben unter freiem Himmel allerdings tritt mit dem Überschreiten der Inzidenz über die Schwelle von 50 noch keine Veränderung ein: "Die Sportausübung im Freien wird auch nach Feststellung der Warnstufe 1 bzw. Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht weiter eingeschränkt", heißt es. Das heißt: Auch Fußballspielen ist für alle noch möglich, auch wenn sie weder geimpft, negativ getestet oder genesen sind. Und auch das Nutzen der Duschen, Umkleiden und Toiletten ist diesen Menschen noch gestattet: Von der 3G-Beschränkung ausgenommen "ist auch die Nutzung von sanitären Einrichtungen, sie sollen uneingeschränkt zugänglich bleiben", heißt es ausdrücklich in einer Presseerklärung zur Landesverordnung. *

Somit tritt beim aktuellen Inzidenzstand die kuriose Situation ein, dass Freiluftsportler wie Fußballer Duschen und Umkleiden in jedem Fall nutzen dürfen, Indoorsportler aber nur, wenn sie einen 3G-Nachweis vorhalten können. Allerdings stellen sich in Theorie und Praxis mehrere Probleme für die Vereine: Was ist, wenn sich beide Gruppen (Freiluftler und Indoor-Leute) in der Kabine mischen? Wie kann eigentlich die Abstandsregel in der Kabine durchgesetzt werden, die auch unter Freiluftsportlern möglichst eingehalten werden soll - gerade, wenn noch nicht alle geimpft sind?

Und, am Wichtigsten: Wie kann verhindert werden, dass mehr als 25 Menschen in nur einem geschlossenen Raum zusammenkommen? Denn für diesen Fall schreibt die Verordnung bei einer Inzidenz über 50 wie aktuell wiederum vor, dass in jedem Fall jeder Anwesende einen 3G-Status haben muss - das gilt im Übrigen auch generell für Klubheime. Hier handelt es sich um eine Schwelle, die bei Punktspielen oder im Trainingsbetrieb bei einem nicht ganz kleinen Verein etwa auch im Kabinengang schnell erreicht werden kann.

Interessant dabei ist, dass jeder Verein (wie bei einigen Fußballklubs der Region schon geschehen) theoretisch über das Hausrecht allen Anwesenden und Besuchern seiner Innenräume einen 3G-Status abverlangen kann - so könnte er theoretisch künftig auch einem Spieler des Auswärtsteams den Gang in die Kabine oder das Clubheim verweigern, sollte dieser die 3G-Regel nicht erfüllen.

So sollte sich jeder Amateurfußballer bewusst machen, dass gerade bei Spielen der Gang in die Kabine nahezu unumgänglich ist - und zudem die Schnelltests ab Mitte Oktober kostenpflichtig werden. Mittelfristig könnte Fußball für Ungeimpfte dadurch in sechs Wochen ein teures Hobby werden - und schon jetzt eine komplizierte und zeitaufwändige Sache.

Ansonsten ändert sich nicht viel im Amateurfußball. Bei Outdoor-Veranstaltungen müssen Zuschauer die 3G-Regel nicht erfüllen, wenn insgesamt unter 1000 Zuschauer da sind. Hier muss der Heimverein lediglich ein Hygienekonzept vorweisen und die Kontaktnachverfolgung sicherstellen.

Zur besseren Verständnis hilft auch folgende Übersicht des Landessportbunds

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*in einer ersten Version des Textes hatten wir geschrieben, dass jeder Fußballer, der Umkleiden und Duschen nutzt, ab sofort zwingend einen 3G-Nachweis braucht. Dies lässt sich aus der aktuell gültigen Verordnung allerdings nicht so herauslesen

Aufrufe: 030.8.2021, 16:00 Uhr
FuPa Weser-EmsAutor