2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Rinke
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Tätlichen Angriff mit einem Jahr Sperre geahndet

Spruchkammer des Fußballkreises Heinsberg verurteilt Spieler von Rheinland Übach-Palenberg. Freispruch für weiteren Beschuldigten

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Zum letzten Mal in kompletter Besetzung – ab 1. Juli werden zunächst Einzelrichter entscheiden – hatte die Spruchkammer des Fußballkreises Heinsberg unter der Leitung von Helmut Waldhaus einen schwierigen Fall zu entscheiden. Im Spiel der Kreisliga C 5 zwischen Immendorf II und Rheinland Übach-Palenberg hatte Schiedsrichter Ender Tenk drei Rheinland-Spielern die Rote Karte gezeigt. Zwei von ihnen hatten ihn, so hieß es im Spielbericht, geschubst, einer ihn beleidigt.

„Es war ein wichtiges Spiel“, sagte einer der Beschuldigten aus. Da hatte das Tor, das zum 2:0 für Immendorf II führte, die Rheinländer auf die Palme gebracht. Sie hatten ein klares Foul an ihrem Verteidiger ausgemacht. Einer der Rheinland-Spieler hatte dem Schiedsrichter gesagt, dass die Torentscheidung ein „lächerlicher Scheiß und absoluter Witz“ gewesen sei. Er habe wild gestikuliert, aber nicht geschubst. Über die Rote Karte sei er baff gewesen.

Der andere Spieler habe ausgewechselt an der Seitenlinie gestanden und dem Schiedsrichter gesagt: „Ich hoffe, dass Du diese Nacht gut schlafen kannst, denn Du entscheidest das Spiel“. Dafür, so vermutete er, habe er die Rote Karte gezeigt bekommen.

Von einer Rudelbildung nach dem Tor sprach der Rheinland-Kapitän. Der Schiedsrichter sei mitten drin gewesen. „Keiner hat ihn körperlich angegriffen.“

Schiedsrichter Ender Tenk, dem seine Frau als Dolmetscherin assistierte, erklärte, dass er von zwei Spielern geschubst worden war. „Einer von vorne, der andere von der Seite“. Von dem Spieler, der von der Seite ankam, sei er hart an der Schulter attackiert worden. „Es tat weh, ich hatte Schmerzen“. Diesen Spieler konnte Tenk in der Verhandlung identifizieren.

So verhängte die Kammer gegen diesen Spieler eine Sperre von einem Jahr bis zum 27. Mai 2018. „Der Schiedsrichter hat die Wahrheit gesagt, sie haben ihn tätlich angegriffen und ihm in die Schulter reingeschlagen“, sagte Helmut Waldhaus in der Urteilsbegründung. Die Art der Verletzung ließe nicht die Annahme eines minderschweren Falls zu.

Den zweiten Beschuldigten, der von vorne auf ihn zugekommen war, konnte Tenk nicht wiedererkennen. Deshalb wurde er freigesprochen. Einig waren sich alle über den Beitrag des dritten Spielers. Er hatte dem Schiedsrichter den Mittelfinger gezeigt und wurde für sechs Wochen bis zum 9. Juli gesperrt. Zur Verhandlung war er nicht gekommen.
Aufrufe: 022.6.2017, 08:00 Uhr
sie | AZ/ANAutor