Herr Bohmann, im Pressebericht steht, dass sich beide Mannschaften mit dem Schiedsrichter auf einen Spielabbruch und eine gleichzeitige Wertung der Partie geeinigt haben. Ist das überhaupt zulässig?
Bohmann: Wenn ein Spieler mehr als eine halbe Stunde schwer verletzt am Boden liegt und dann ins Krankenhaus gebracht werden muss, kann ich verstehen, dass viele Akteure geschockt waren und keine Lust mehr hatten, weiterzuspielen. Schiedsrichter Karl-Heinz Kotter vom TSV Binswangen hat richtig gehandelt und die Partie vorzeitig beendet.
Neumünster führte eine gute Viertelstunde vor Schluss mit 6:1, sah wie der sichere Sieger aus. Können sich beide Mannschaften bei so einem Spielstand auf ein Endergebnis von 1:6 einigen?
Bohmann: Das hat der Schiedsrichter in seinem Bericht zwar so vermerkt, aber das hat nun ganz allein das Kreissportgericht Donau zu entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das vorgeschlagene Ergebnis in die Wertung kommt. Es waren ja noch 16 Minuten zu spielen. Vieles spricht für eine Neuansetzung, also für ein Wiederholungsspiel. Ich will aber dem Urteil des Sportgerichts nicht vorgreifen. Warten wir ab, was herauskommt.