2024-05-16T10:25:37.604Z

Allgemeines

Spielabbruch in Erfttal: Militärgruß als Unsportlichkeit

Sowohl die SG Erfttal als auch der KSV Mesopotamia Grevenbroich nehmen das Urteil an.

Vor der Spruchkammer des Fußballverbandes Niederrhein in Duisburg-Wedau ist der Fall „Spielabbruch in Erfttal“ wie im Vorfeld erwartet unspektakulär zu Ende gegangen. Sportgerichts-Vorsitzender Johannes Daners entließ die beteiligten Vereine mit folgendem Urteil: Sowohl für die SG „Anadolu 98“ Erfttal als auch für den KSV Mesopotamia Grevenbroich wird die in der 60. Minute beim Spielstand von 3:0 für Erfttal abgebrochene Partie der Kreisliga C als verloren gewertet.

Da beide Mannschaften ohnehin für die am Sonntag beginnende Aufstiegsrunde zur Kreisliga B qualifiziert waren (diesmal allerdings in unterschiedlichen Gruppen), interessierte diese Entscheidung nur am Rande. Der salutierende Spieler, der seinen Treffen zum 3:0 mit dem umstrittenen und als (auf dem Fußballplatz verbotene) politische Geste gewerteten Militärsalut gefeiert hatte, wird wegen Unsportlichkeit für vier Pflichtspiele gesperrt.

Der KSV Mesopotamia, dessen Akteure das Spiel nach der Aktion des Torschützen nicht mehr fortgesetzt hatten, müssen ein Ordnungsgeld von 100 Euro bezahlen, die SG Erfttal wird als Veranstalter, wie in der Verfahrensordnung vorgesehen, mit 200 Euro zur Kasse gebeten. SG-Vorsitzender Heinz Sahnen nahm das Urteil an und versprach, darauf hinzuwirken, „dass so etwas nicht wieder vorkommt.“

Auch Cetin Akcakaya, Spielertrainer und Vorsitzender des Kurdischen Sportvereins, fügte sich, wenn auch zähneknirschend: „Wir hätten uns von der Entscheidung schon eine abschreckendere Wirkung versprochen. Wir akzeptieren das jetzt so.“

Aufrufe: 028.11.2019, 19:44 Uhr
RP / Dirk SitterleAutor