Senat 3-Vorsitzender Dipl.-Ing. Horst Jäger: "Zu den aktuellen Platzverhältnissen gilt es zu betonen, dass diese, unabhängig von einer grundsätzlichen Bespielbarkeit, nicht den Qualitätsanforderungen an Bewerbsspiele der Österreichischen Fußball-Bundesliga entsprechen. Demgemäß ist die Durchführung eines fairen und geordneten Spielbetriebs im Sinne der Wettbewerbsgleichheit und -sicherheit insbesondere aufgrund der massiven Rasenlücken und der nicht kurzfristig sanierbaren Erdflächen nicht gewährleistet."
Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: "Die Sicherung eines fairen Wettbewerbs hat für die Österreichische Fußball-Bundesliga als Bewerbshüter oberste Priorität. Wichtig ist dabei, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen am Austragungsort gewährleistet sind und der sportliche Wettbewerb wieder in den Vordergrund rückt."
Der SV Scholz Grödig hat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen Protest gegen den Senat 3-Beschluss zu erheben. Darüber hinaus kann der Senat 3 auf Antrag von SV Scholz Grödig jederzeit eine erneute Entscheidung hinsichtlich einer Stadionzulassung treffen, sofern die Erfüllung des A-Kriteriums § 3 Abs. 4 der BL-Stadionbestimmungen festgestellt werden kann.