VfB Eichstätt - Landesliga Süd
Der "Worst-Case" ist für den VfB Eichstätt eingetreten. Denn das Sportgericht der Bayernliga hat dem Verein sechs gewonnene Punkte aus den ersten beiden Partien in diesem Jahr aberkannt. Zudem muss der Klub 200 Euro Geldstrafe und 100 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Der VfB Eichstätt hatte Winterneuzugang Maximilian Zischler in den Spielen beim FC Gerolfing (4:3) und gegen den TSV Schwabmünchen (3:1) eingesetzt. Der 21 Jahre alte Maximilian Zischler kam im Winter vom TSV 1860 Weißenburg aus der Bezirksliga, war dort aber noch für eine Partie gesperrt. Die Sperre läuft erst ab, wenn der abgebende Verein wieder ein Punktspiel bestritten hat. Das war bei den beiden angegebenen Matches noch nicht der Fall und somit musste es zwei Spielwertungen geben. Die Tabelle wird nun bereinigt. (Die aktualisierte Tabelle siehe rechts.) Gerolfing und Schwabmünchen profitieren mit je drei zusätzlichen Punkten. Eichstätt hat nun nur noch 25 Zähler und steht zusammen mit Pipinsried und Affing punktgleich auf Rang 14 - in akuter Abstiegsgefahr. In einer Pressemitteilung geht der ersten Vorsitzende des VfB Eichstätt auf das Urteil ein: "Die verantwortlichen Personen des VfB Eichstätt haben sich umfassend und eingehend mit dem Urteil und der Begründung befasst. Für uns ist die Argumentation des Sportgerichts nicht schlüssig", so Klubchef Thomas Hein, der anfügt: "Wir werden uns weitere Möglichkeiten offenhalten."
Nun hat der VfB Eichstätt per Pressemitteilung bekannt gegeben, Einspruch gegen das Urteil einzulegen: „Wir stellen fest, dass wir im Hinblick auf die Frage der Spielsperre des Spielers Maximilian Zischler vom Vorsitzenden der Bayernliga innerhalb einer Woche drei unterschiedliche Urteilsinterpretationen des Urteils des BSG Mittelfranken vom 02.11.2010 präsentiert bekommen haben, die sich zum Teil völlig widersprechen“, so Thomas Hein, der 1. Vorstand des VfB. Diese Tatsache hat für den VfB Eichstätt auch eine sportpolitische Dimension, da es aus Sicht des VfB Eichstätt nicht sein kann, dass ein Sportgericht offensichtlich selbst nicht weiß, wie das Urteil des BSG Mittelfranken vom 02.11.2010, in dem die Sperre gegen den Spieler Maximilian Zischler verhängt wurde, auszulegen ist und dies dann dennoch dem betroffenen Verein zum Vorwurf macht. Konkret bezogen auf den Fall Zischler sind die Mitteilungen des Sportgerichts der Bayernliga darüber hinaus für den VfB Eichstätt ein eindeutiger Beleg dafür, dass das Urteil des BSG Mittelfranken zu unbestimmt ist, um hierbei die Spiele als verloren zu werten. „Dies ist ein Aspekt, warum wir Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen. Darüber hinaus halten wir das Urteil auch in rechtlicher Hinsicht für unzutreffend, weil das Urteil mit der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV unvereinbar ist“, argumentiert Hein.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des VfB Eichstätt.