So lässt die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands bezüglich der Ampelkarten-Sperre wegen einer unklar formulierten Satzung ungeahnte Möglichkeiten zu: Demnach müssen vom Platz geflogene Spieler nicht unbedingt ihre Strafe absitzen. Es geht um den Passus in der Verfahrensordnung, dass ein Kicker nach einer Gelb-Roten Karte "für die nächstfolgende Woche für alle Spiele seines Vereins, höchstens aber für ein Pflichtspiel" gesperrt sei.
Sogar beim Fußballverband Niederrhein (FVN) war man zunächst uneins. So glaubte Rainer Lehmann, seit Jahrzehnten paragrafensicherer FVN-Geschäftsführer: "Nach meinem Dafürhalten muss der Spieler ein Spiel aussetzen." Doch nach intensivem Studium korrigierte er sich allerdings: "So wie es da steht, ist auch die andere Auslegung möglich." Deshalb dürfen sich neben Tennagels alle Gelb-Rot-Sünder vom vergangenen Wochenende bis runter in der Kreisliga C freuen, da am 24. November wegen des Totensonntags keine Begegnungen stattfinden.