2024-04-30T13:48:59.170Z

Querpass
Schiedsrichter-Obmann Michael Reichert (links) - hier mit Kollege Heinz Rothe - sagt: Freitag wird gewählt.  © Foto: Stefan Zwahr
Schiedsrichter-Obmann Michael Reichert (links) - hier mit Kollege Heinz Rothe - sagt: Freitag wird gewählt. © Foto: Stefan Zwahr

Schiedsrichterwahl in Oberhavel-Barnim: noch immer Unmut

Nach dem Debakel vom Montagabend gibt es neue Entwicklungen. Gewählt werden soll an diesem Freitag aber auf jeden Fall.

Nach dem Debakel vom Montagabend nehmen die Schiedsrichter des Fußballkreises Oberhavel/Barnim am kommenden Freitag, 25. Mai, einen zweiten Anlauf, um den Chefposten des Ausschusses neu zu besetzen. Gerüchten, wonach dieser Termin bereits abgesagt wurde, tritt Schiedsrichter-Obmann Michael Reichert entgegen. „Wir sind in der Vorbereitung. Es wird gewählt.“

Das angedachte Verfahren sorgt bei vielen Unparteiischen für Unmut. Kritik kommt vor allem von Karl-Heinz Eberwein, der seine Bedenken in einem Schreiben an alle Schiedsrichter zum Ausdruck bringt. Dieses liegt er Redaktion vor. Darin bringt der Hennigsdorfer, der für Eintracht Bötzow pfeift, seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass „einige Funktionäre die Begriffe Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung nicht zu unterscheiden vermögen“. Die Wahl am Montag war daran gescheitert, dass nur 78 der 205 registrierten Schiedsrichter nach Oranienburg gekommen waren. 50 Prozent hätten es laut Reichert sein müssen. Eberwein sieht das anders: „Die Regelungen des Verbandstages beziehen sich auf eine Delegiertenversammlung.“ Bei dieser hätten zuvor die Delegierten auf einem Kreistag bereits eine Willensbekundung geleistet. „Zudem sind im Falle von Verhinderungen Nachrücker nominiert.“ Anders sehe es bei einer Mitgliederversammlung wie am Montag aus. „Hier gibt es eben keine Nachrücker. Ist ein Mitglied verhindert, aus welchen Gründen auch immer, ist niemand da, der es ersetzen kann. Eine Mindestbeteiligung von 50 Prozent für die Beschlussfassung wäre nicht nur ungerecht. Nein, sie ist nicht mal in der Satzung verankert.“ Eberwein: „Es hätte also eine Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder stattfinden müssen.“

Der Referee sieht einen weiteren Verfahrensfehler. „Auf der Versammlung wurde erwähnt, dass anwesende Schiedsrichter unter 14 Jahren ihr Stimmrecht nicht wahrnehmen dürfen. In der Einladung findet sich kein Hinweis auf diese Einschränkung.“ Zudem sei bekannt geworden: „Mindestens eine Adresse ist im E-Mail-Verteiler durchs Raster gefallen, wodurch mindestens das betreffende Mitglied nicht ordnungsgemäß informiert wurde. Ein anderes Mitglied wurde informiert, weil es aber nicht auf der Empfangsliste stand, trotz Anwesenheit nicht zugelassen. Sollten diese Aussagen zutreffen, wären dies weitere Verfahrensfehler.“

Dem Argument, „man müsse jedem die Chance geben, sich der Wahl auch zu stellen“, tritt Eberwein entgegnen. Das Vereinsrecht lasse eine schriftliche Willensbekundung auch ohne Anwesenheit zu. „Zudem schließt die Satzung entgegen der Äußerung des Vorsitzenden Wilfried Riemer eine Briefwahl nicht aus.“ Die Ablehnung einer entsprechenden Anfrage am Montag sei ein weiterer Verfahrensfehler.

Für Eberwein steht fest: „All das macht einen außerordentlichen Kreisschiedsrichtertag mit verkürzter Ladefrist unzulässig und ist nicht satzungsgemäß.“ Er fordert den Schiedsrichter-Ausschuss auf, „zu einem außerordentlichen Kreisschiedsrichtertag mit allen Fristen und unter Berücksichtigung aller Satzungspunkte und des Vereinsrechts zu laden, um einer möglichen Klage beim Vereinsgericht entgegenzuwirken“.

Dementi

Bernd Trojanowski tritt Gerüchten entgegen, wonach er als Stellvertreter im Team von Guido Beussel vorgesehen ist, der für das Amt des Schiedsrichterausschuss-Vorsitzenden kandidiert. „Das entspricht nicht den Tatsachen. Ich erkläre mit aller Deutlichkeit: Ich stand und stehe nicht zur Verfügung und werde nie eine Funktion im Fußballkreis übernehmen.“⇥(sz)

Aufrufe: 019.5.2018, 15:29 Uhr
MOZ.de / Stefan ZwahrAutor