2024-04-29T14:34:45.518Z

Allgemeines

"Nur Schiedsrichter ist befugt, ein Spiel abzubrechen"

SCHIEDSRICHTER: +++ Kreissportgerichts-Vorsitzender Moses referiert vor Hochtaunus-Unparteiischen +++

BAD HOMBURG . Interessante und praxisnahe Informationen haben die Mitglieder der Fußball-Schiedsrichtervereinigung Hochtaunus am Mittwochabend bei ihrer monatlichen Pflichtsitzung im Vereinsheim am Kirdorfer Wiesenborn erhalten, bei der Bernd Moses über den „Spielabbruch aus Sicht des Sportgerichts“ referiert hat.

Moses, Vorsitzender des Kreissportgerichts im Fußballkreis Hochtaunus, stellte bei seinen Ausführungen sehr anschaulich drei Spielabbrüche vor, die sich alle bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren ereignet hatten und an denen Schiedsrichter aus Nachbarkreisen beteiligt waren.

Ursachen für die Abbrüche der Begegnungen waren dabei „Rudelbildung“, „Bedrohung durch Regenschirm“ und „Verweigerung der Spiel-Fortsetzung“. Moses stellte die drei Fälle einzeln vor, ermutigte die Unparteiischen zu Diskussionsbeiträgen und bat bei der Schluss-Runde nochmals um Einschätzungen, nachdem er die damals gefällten Urteile vorgetragen und die entsprechenden Paragrafen 47 bis 51 aus der Spielordnung des Hessischen Fußball-Verbands zitiert hatte.

„Ausschließlich der Schiedsrichter ist befugt, ein Spiel abzubrechen – und niemand sonst“, lautete die zentrale Botschaft von Moses, der ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Referee aber auch alles „Zumutbare“ unternehmen müsse, um ein Spiel ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Im entsprechenden Paragrafen heißt es: „Zum Abbruch eines Spiels ist der Schiedsrichter erst berechtigt, wenn alle Möglichkeiten zu einer Fortsetzung ausgeschöpft sind.“ Dazu gehört beispielsweise auch die kurzzeitige Unterbrechung einer Partie.

Bei einer Unterbrechung wegen äußerer Einflüsse beispielsweise wegen Nebels oder Gewitters hält Moses eine Wartezeit von bis zu 30 Minuten durchaus für angemessen.

Nach Abschluss seines Referats ging der Vorsitzende des Kreissportgerichts noch kurz auf das Urteil bezüglich der A-Liga-Begegnung SGK Bad Homburg II – FC Ay-Yildizbahce Usingen ein, bei dem die Video-Aufzeichnung einen Regelverstoß des Schiedsrichters dokumentiert hatte. Dies führte bekanntlich zu einer Neuansetzung des Spiels. Moses: „Ein Video-Beweis ist vonseiten des Verbands ausdrücklich erlaubt.“



Aufrufe: 07.10.2016, 18:00 Uhr
Gerhard Strohmann (Usinger Anzeiger)Autor