2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Der SWFV gibt den Ball an die Vereine weiter. Die Beschlüsse zur Wertung der abgebrochenen Saison stehen.
Der SWFV gibt den Ball an die Vereine weiter. Die Beschlüsse zur Wertung der abgebrochenen Saison stehen. – Foto: Volkhard Patten/FuPa-Westpfalz

Nur Aufsteiger, keine Absteiger

Der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) hat am Dienstagabend ein Regelwerk vorgestellt, durch das die bereits abgebrochene Saison gewertet werden kann. Vorgesehen sind keine Absteiger und eine Quotientenregelung für den Aufstieg. Auch die Relegationsplätze sollen zum Aufstieg berechtigen. Jetzt sind erneut die Vereine gefragt.

Wie wird die abgebrochene Saison gewertet? Wer sind von der Verbandsliga bis zur C-Klasse und in den Jugend-, Mädchen- und Frauenklassen die Aufsteiger? Wer steigt gegebenenfalls ab? Einen wichtigen Schritt zur Beantwortung aller dieser Fragen hat der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) am Dienstagabend in seiner Präsidiumssitzung getan. In den kommenden Tagen liegt es an den Vereinen, ob sie die Vorschläge annehmen, dazu soll es eine schriftliche Abstimmung geben. Lehnen die Vereine die Beschlüsse ab, wird die Saison nicht gewertet.

Der SWFV-Plan steht: Es soll keine Absteiger und eine Quotientenregelung für den Aufstieg geben. Für die Vereine heißt das: Für Meisterschaft und Aufstieg soll die Tabelle des letzten Spieltages gelten. Die Platzierungen werden über die sogenannte Quotienten-Regel ermittelt. Das heißt, dass die aktuelle Punktzahl durch die Anzahl der gespielten Partien dividiert wird. Dadurch kann sich in einigen Ligen das Tabellen-Bild aufgrund unterschiedlich absolvierter Spiele verschieben. Die Mannschaft die laut dieser Rechnung Erster ist, würde die Saison als Meister beenden und aufsteigen. Auch die Zweitplatzierten steigen auf, wenn Platz zwei in der jeweiligen Klasse unter normalen Umständen zur Teilnahme an Relegationsspielen berechtigt.

SWFV-Beschlüsse (Stand 19. Mai 2020)

1. Das Präsidium hat die zahlreichen Meinungsäußerungen der Vereine, die Lösungsansätze in den anderen Landesverbänden und die Empfehlungen des Verbandsspiel-, Verbandsjugend- und Verbandsfrauen- und -mädchenausschusses ausgewertet und ausführlich beraten. Das Präsidium ist zu der Auffassung gelangt, dass nur ein Abschluss der Saison 19/20 mit Aufsteigern zum Stichtag des zuletzt ausgetragenen Spieltages den sportlich erbrachten Leistungen angemessen Rechnung trägt. Daher soll die Spiel- und Jugendordnung mit folgenden Maßgaben geändert werden:

a. Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.

b. Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.

c. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen).
Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.

d. Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.

e. Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.

2. Würde dieser Vorschlag keine Zustimmung finden, hätte dies zur Folge, dass das Spieljahr 2019/20 mit Saisonende 30.6.2020 nach der geltenden Spiel- und Jugendordnung ohne Wertung (keine Meister, keine Auf- und Absteiger) bleibt, da dieses sportlich unvollständig endet.

3. Wie bereits angekündigt, wird das Präsidium einen entsprechenden schriftlichen Abstimmungsprozess ("Verbandstag" - Beschlussfassung ohne Versammlung) in die Wege leiten um dadurch eine beschleunigte Entscheidung und Planungssicherheit für die Vereine zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang wird auch die Neuterminierung des für den 04.07.2020 geplanten, ordentlichen Verbandstages auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Nach der aktuellen Verfügungslage (7. Verfügung des Landes Rheinland-Pfalz) sind bis Mittwoch 24.6.20 in geschlossenen Räumen nur Veranstaltungen mit max. 75 Personen zugelassen. Somit können die Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage nicht rechtzeitig vor dem geplanten Verbandstag am 4.7.2020 stattfinden. Ab dem 24.6.20 sind dann 150 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Diese Personenzahl reicht nicht aus um den für den 4.7.20 geplanten Verbandstag durchzuführen. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wie vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.

4. Der Meldeschluss für die Saison 2020/21 wird für den Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb auf den 30.6.2020 festgelegt.

Aufrufe: 019.5.2020, 23:24 Uhr
FuPa-Redaktion WestpfalzAutor