Kurz vor der Winterpause hatte die Nachholpartie vom 3. Spieltag für Diskussionsstoff gesorgt. Die Kicker von Post-Schweinau, die im Verlauf der zweiten Spielhälfte einen 0:2-Pausenrückstand aufholen konnten, wollten sich zehn Minuten vor dem Ende nicht mit einer Elfmeterentscheidung zugunsten der Sportfreunde abfinden. Ein Akteur der Gäste ging hierbei zu weit und griff den Schiedsrichter tätlich an. Gründlach-Abteilungsleiter Thomas Pöpel sprach damals gegenüber FuPa Mittelfranken lediglich von einem "Schubser". Der Schiedsrichter hingegen sah sich ernsthaft bedroht und brach die Partie umgehend ab.
"Es lag eindeutig eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter nach §68 der Rechts- und Verfahrensordnung vor", sagte Thorsten Vasel, Vorsitzender des Kreissportgerichts, gegenüber FuPa Mittelfranken. Das KSG sei der Überzeugung, dass der Spieler den Schiedsrichter mit hohem Tempo umgerannt habe. Nur so lasse sich die Verletzung, die der Unparteiische per ärztlichem Attest nachweisen könne, erklären.
Doch egal ob "Schubser" oder "Umrennen": Entscheidend für das nun getroffene Urteil bezüglich der Spielwertung war die Schwere des Angriffs nicht gewesen. Vasel: "Wird ein Schiedsrichter - egal in welcher Form - tätlich angegriffen, ist der Abbruch der Partie die einzig richtige Entscheidung." Und ein Abbruch wiederum ist für das Gericht die Grundlage dafür, das Spiel gegen die Mannschaft zu werten, welche für den Abbruch verantwortlich war. Zusätzlich erhält Post-Schweinau eine Geldstrafe von 300 Euro und trägt die 20 Euro Verfahrenskosten.
Sehr wohl eine Rolle spielt die Schwere des Angriffs jedoch bezüglich der persönlichen Strafe des Täters. Eine erste mündliche Verhandlung hierzu findet am Donnerstag, 29. Januar, statt. Mit einem Urteil sei - so Vasel - jedoch erst in ein paar Wochen zu rechnen, da das Kreissportgericht während der Winterpause lediglich in unregelmäßigen Abständen zusammen komme. Vasel: "Es eilt ja auch nicht, der Spieler ist seit der Partie ohnehin gesperrt." Es ist davon auszugehen, dass dem Betroffenen eine lange, laut unbestätigten Medienberichten zufolge eventuell bis zum Ende der Saison 2015/16 andauernde Sperre droht. Bereits fest steht hingegen das Urteil für einen weiteren Akteur. Der Schweinauer Torhüter muss fünf Spiele lang zuschauen.