2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Wie in den Vorjahren hängt in puncto Auf- und Abstieg auch in dieser Saison viel vom Abschneiden der Regionalligisten ab. Foto: Kölpin
Wie in den Vorjahren hängt in puncto Auf- und Abstieg auch in dieser Saison viel vom Abschneiden der Regionalligisten ab. Foto: Kölpin

Maximal fünf Absteiger

Frauen-Fußball: Auf- und Abstiegsregelung 2016/17 - Vieles hängt vom Abschneiden der Regionalligisten abrn

Siegen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat die Auf- und Abstiegsregelung für die Frauen-Spielklassen veröffentlicht. Wie in den Vorjahren hängt dabei auch in der Saison 2016/17 viel vom Abschneiden der Regionalligisten ab.

Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz, bei gleicher Tordifferenz entscheidet die Anzahl geschossener Tore. Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers oder Teilnehmers an Entscheidungsspielen geht das Aufstiegs-/Spielrecht an die nächstplatzierte Mannschaft bis Tabellenplatz 3 der jeweiligen Staffel über. Ein für Entscheidungsspiele qualifizierte Team gilt somit als Sieger, wenn der Gegner verzichtet.

Die Regelungen im Überblick:

Westfalenliga:

Aufstieg: Der Meister steigt in die Regionalliga auf. Eine aufstiegsberechtigte Mannschaft kann nicht in die Regionalliga aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt. Tritt dieser Fall oder ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht eines Vereins ein, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften über.

Abstieg: Die drei Tabellenletzten treten den Gang in die Landesliga an. Die Zahl der Absteiger steigt, wenn sich die Anzahl der westfälischen Absteiger aus der Regionalliga erhöht. Maximal sind fünf Absteiger aus der Westfalenliga möglich, wenn aus der Regionalliga oder sonstigen übergeordneten Ligen drei oder mehr westfälische Mannschaften absteigen. Steigen vier oder mehr westfälische Mannschaften aus der Regionalliga oder übergeordneten Spielklassen ab, so wird die Westfalenliga in der Saison 17/18 entsprechend aufgestockt. Sollte eine erste Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige zweite Mannschaft als erster Absteiger.


Landesliga:

Aufstieg: Die Meister jeder Staffel steigen in die Westfalenliga auf. Sollte die Anzahl von 14 Mannschaften der Westfalenliga mit Ablauf des letzten Punktspieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten jeder Staffel ein Entscheidungsspiel um einen zusätzlichen Aufsteiger aus. Bei zwei freien Plätzen steigen beide Tabellenzweiten in die Oberliga auf. Eine aufstiegsberechtigte Mannschaft kann nicht aufsteigen, wenn in der Oberliga bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt. Tritt dieser Fall oder ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht eines Vereins ein, geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften über.

Abstieg: Die beiden Tabellenletzten der Staffel 2 steigen in die Landesliga ab. Sollte eine 1. Mannschaft in die Westfalenliga durch Abstieg oder Lizenzentzug eingruppiert werden, gilt eine dortige 2. Mannschaft als erster Absteiger.


Bezirksliga:

Aufstieg: Der Meister steigt in die Landesliga auf. Sollte die Anzahl von 42 Mannschaften der Landesliga mit Ablauf des letzten Punktspieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der sieben Staffeln eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus. Eine aufstiegsberechtigte Mannschaft kann nicht aufsteigen, wenn in der Landesliga bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt. Tritt dieser Fall oder ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht eines Vereins ein, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander auf die nächstplatzierten Mannschaften (bis maximal Platz 3) über.

Abstieg: Die vier Tabellenletzten steigen in die Kreisliga ab.


Kreisliga:

Aufstieg: Da die Kreisliga Siegen-Wittgenstein mit neun Mannschaften nicht die geforderte Staffelgröße (12) hat, ist kein direkter Aufstieg möglich. Der Meister trägt Entscheidungsspiele gegen den Meister eines der sieben anderen Kreisverbände im FLVW aus, die ebenfalls keine Zwölfer-Staffel stellen.

Aufrufe: 022.8.2016, 11:40 Uhr
RedaktionAutor