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Allgemeines

KFA-Sportgericht fällt Urteil zum Spielabbruch im Pokal

Für das am 15.August abgebrochene Kreispokalspiel zwischen Grün-Weiß Großburschla und der SG FCE/Stockhausen II erging am Sonnabend das Urteil des KFA-Sportgerichtes.

von A. Hotzler / FC Eisenach · 06.09.2021, 10:13 Uhr · 0 Leser
– Foto: Andreas Zais

Zur Erinnerung: die Mannschaft des FCE/Stockhausen II setzte ein klares Zeichen und ging nach rassistischen Beleidigungen gegen unseren Spieler Filimon Mihretab geschlossen vom Platz.

BERICHT von A. Hotzler

Damit verstieß die Mannschaft allerdings gegen die starre Spielordnung – eine Mannschaft darf von sich aus kein Spiel abbrechen. Somit erfolgt die Wertung mit 0:2 gegen unsere Mannschaft und gleichzeitig sind auch noch 150€ Strafe zu zahlen.

Gastgeber Großburschla scheidet ebenfalls aus dem Pokal aus und bekam zudem noch eine Geldstrafe von 350€ aufgebrummt. Zudem finden die nächsten zwei Heimspiele unter kostenpflichtiger Beobachtung statt.

Die SG Emleben/Schwabhausen zieht nach diesem Urteil kampflos in Runde 3 des Kreispokales ein.