Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 hat Gesundheitsministerin Heike Werner darüber informiert, dass vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G Plus-Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit sind.
Nach Rücksprache mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gilt dies auch für den organisierten Sport – auch wenn die aktuell geltende Allgemeinverfügung für den Sportbetrieb diese Neuerung noch nicht beinhaltet.
Als vollständig immunisiert gelten:
Bisher galt eine Testpflicht, also 2G+ per Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen.