2024-05-08T14:46:11.570Z

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Hund beendet Sportplatz-Schlägerei

Sportgericht des KFV Ostholstein verurteilt den TSV Westfehmarn zu 200 Euro und ermahnt die BSG Eutin

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Nach dem Abpfiff des B-Klassenspiels zwischen der BSG Eutin II und dem TSV Westfehmarn ging es im März rund: Kaum war der Sportgruß verklungen, da bildete sich eine Spielertraube, in der es zu Schlägen und, nach Auffassung von Augenzeugen, auch Fußtritten gekommen sein soll. Zum Streitschlichter wurde der Respekt einflößende Hund eines Zuschauers, der der Rauferei zähnefletschend und bellend ein Ende machte.

Die Verhandlung des Sportgerichts endete mit einer 200-Euro-Geldstrafe für den TSV Westfehmarn, einer Ermahnung für die BSG Eutin und einem Freispruch für einen Verantwortlichen des TSV Westfehmarn, dem laut Sonderbericht des Schiedsrichters vorgeworfen worden war, an der Schlägerei beteiligt gewesen zu sein.

,,Was sich nach dem Spiel abspielte, kann man schon als Novum hier im Kreis bezeichnen", sagte der Sportgerichtsvorsitzende, Ernst Otto Kalz. Es hätten viele Gründe dazu geführt, dass die Verhandlung zum B-Klassenspiel 165 erst zwei Monate nach den Vorfällen am 15. März stattfinde. Das eigentliche Geschehen dauerte nicht lange, die Schätzungen bewegten sich zwischen 20 bis 30 Sekunden und bis zu zehn Minuten, auf die Stoppuhr hatte offenbar niemand gedrückt.

Schon während der 90 Minuten sei es recht ruppig zugegangen, gaben Spieler beider Mannschaften zu. Der Schiedsrichter hatte viel zu tun, verteilte neun gelbe Karten, davon vier ab der 88. Minute. Bei der anschließenden Schlägerei, bei der auch Spieler zu Boden gegangen seien, habe er einen Verantwortlichen der Gastmannschaft als einen der Hauptakteure ausgemacht, so der Unparteiische in seiner mündlichen Aussage.

Im Verlauf der Verhandlung gab es unterschiedliche Schilderungen. Einigkeit herrschte darin, dass BSG-Fußballobmann Frank Lunau deeskalierend auf die Beteiligten eingewirkt habe. Auch der Fehmaraner Verantwortliche wurde dann als eine der Personen geschildert, die sich zwischen die Reihen begeben haben sollen, um die Rauflustigen voneinander zu trennen. Nach dem Spiel gab es eine Wortmeldung eines TSV-Spielers bei Facebook mit Vorwürfen gegen den Schiedsrichter, dass er mit BSG-Spielern bekannt sein solle und einseitig gepfiffen habe.

Für diesen Post entschuldigte sich der Schreiber noch während der Gerichtsverhandlung per Handschlag. Das Gericht äußerte einige Mal Zweifel an den Aussagen. Das wirke, als sei es abgesprochen worden, hielt Beisitzer Peter Carstensen einigen Zeugen vor. Als Verursacher der Schlägerei wurde ein Zuschauer ausgemacht - klein, untersetzt mit Jogginghose. ,,Der hat schon während des Spiels immer von der Seitenlinie reingemeckert", erinnerte sich ein BSG-Spieler.

Der Zuschauer sei mit erhobener Faust auf den Pulk zugelaufen. Da seien zum ersten Mal die Fäuste geflogen, sagte der Zeuge. Da der Zuschauer eindeutig dem TSV Westfehmarn zuzuordnen war, der Verein aber den Namen nicht nannte, war der TSV haftbar. Grundsätzlich haften Vereine für ihrer Sportler, Trainer, und Betreuer, aber auch für ihre Fans, wenn diese nicht namhaft gemacht werden.

Nachdem sich die Traube aufgelöst hatte und beide Mannschaften in die Kabine gegangen waren, habe sich ein Verantwortlicher des TSV Westfehmarn in der BSG-Kabine entschuldigt. Im Gegenzug seien dann auch zwei Eutiner Spieler zum Gegenbesuch in die TSV-Kabine gegangen und hätten sich ebenfalls entschuldigt.

Die Kosten des Verfahrens, rund 170 Euro, muss der TSV Westfehmarn tragen. Übrigens: Eigentlich hätte der Schiedsrichter dem Hund die rote Karte zeigen müssen - denn der hätte gar nicht auf das Spielfeld laufen dürfen. In diesem Fall sah das Sportgericht von einer Strafe ab.

Aufrufe: 021.5.2015, 18:30 Uhr
SHZ / Harald KlippAutor