2024-05-29T12:18:09.228Z

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Bitter für Johannes Ritter (l.): Nachdem er gegen Edelsfeld "unzulässig eingesetzt" wurde, ist er jetzt bis zum 18. November gesperrt. F: Egerer
Bitter für Johannes Ritter (l.): Nachdem er gegen Edelsfeld "unzulässig eingesetzt" wurde, ist er jetzt bis zum 18. November gesperrt. F: Egerer

Hartes Urteil gegen den SVL Traßlberg

Torhüter Johannes Ritter bis zum 18. November gesperrt +++ Spiele der Ersten und Zweiten gegen Edelsfeld werden als verloren gewertet

Ein hartes Urteil hat das Kreissportgericht gegen den Süd-Kreisligisten SVL Traßlberg gefällt. Torhüter Johannes Ritter, so die Entscheidung, die seit Dienstag bekannt ist, ist bis zum 18. November gesperrt worden. Nachdem der Keeper am 7. September in der Partie gegen den 1. FC Edelsfeld sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Mannschaft in der A-Klasse Süd eingesetzt worden war, obwohl er nicht spielberechtigt gewesen wäre, wurden beide Spiele für den SVL als verloren und für Edelsfeld mit jeweils einem 2:0 gewertet.

Ein deftiger Schlag für die Traßlberger, die damit in der Kreisliga vom dritten auf den achten und in der A-Klasse Süd vom vierten auf den sechsten Platz abrutschte. Und besonders bitter ist: Der SVL hat bis zum 18. November, dem Ablauf der Sperre für Ritter, keinen Torwart mehr zur Verfügung, denn Michael Birkl fehlt wegen eine Mittelfußbruchs rund vier Monate und Volker Weiß wird wegen einer Leistenverletzung zu einer längeren Pause gezwungen.

Zudem kassierte der SVL Traßlberg vom Kreissportgericht unter dem Vorsitz von Lorenz Gebert eine Geldstrafe in Höhe von 190 Euro, zuzüglich der Verfahrenskosten in Höhe von 40 Euro. Aber was führte zu diesem strammen Urteil? Ganz einfach: Ritter hatte im Achtelfinale des Kreispokals beim 1:6 gegen die DJK Utzenhofen wegen einer Notbremse die rote Karte kassiert. Nur vier Tage später stand er für den SVL in den Partien in der A-Klasse und dann in der Kreisliga gegen Edelsfeld wieder zwischen den Pfosten – was er eigentlich nicht gedurft hätte.

Denn: Bekommt ein Spieler in der Liga den roten Karton gezeigt, darf er dennoch im Pokal spielen. Umgekehrt, also nach einer roten Karte im Pokal, darf in der Liga nicht eingesetzt werden, so lange das Urteil noch nicht feststeht. Ein Umstand, den die Verantwortlichen des SVL nicht wussten. In dieser Form wurde diese Regelung erst im Juni beim Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes in Bad Gögging beschlossen und zu Beginn der Saison 2014/15 eingeführt.

Kurios für Traßlberg, denn eine Woche zuvor waren sie mit dem umgekehrten Fall konfrontiert. In der Kreisliga-Partie gegen den SV Loderhof wurde Michael Behrend mit Rot vom Platz gestellt, lief aber dann – richtigerweise, denn er durfte ja – im Pokal gegen Utzenhofen wieder auf.

Aufrufe: 023.9.2014, 21:28 Uhr
Stephan LandgrafAutor