2024-05-02T16:12:49.858Z

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F: Rinke
F: Rinke

Harte Strafen für Rot-Weiß Gombeth

Spielabbruch in der Kreisliga B3 Schwalm-Eder wurde verhandelt +++ Punktabzug, Geldstrafe und insgesamt 30 Spiele Sperre

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Ein als verloren gewertetes Spiel nach Spielabbruch, ein zusätzlicher Punktabzug von 3 Punkten, eine Geldstrafe im unteren dreistelligen Bereich und Spielsperren von 8 bzw. 22 Spielen für 2 seiner Spieler – das ist die Bestrafung für den Verein RW Gombeth aufgrund der Vorkommnisse bei der abgebrochenen Begegnung in der KL B3 TSV Remsfeld – RW Gombeth und Ergebnis in der mündlichen Kammerverhandlung des Kreissportgerichtes unter Führung des Vorsitzenden des Kreissportgerichts Schwalm-Eder - Dirk Spengler - das über den Spielabbruch der v.g. Begegnung zu urteilen hatte.

Das Kreissportgericht Schwalm-Eder gelangte im Verlauf der teilweise sehr emotional geführten Verhandlung (u.a. mussten Beteiligte mehrfach zur Ordnung gerufen werden) zu der Überzeugung, dass der Spielabbruch –zum wiederholten Mal innerhalb von 4 Jahren- durch zwei Spieler und Zuschauer von RW Gombeth herbeigeführt wurde.

„Ich hoffe, dieses Urteil führt endlich zu erzieherischen Maßnahmen und dazu, dass wir uns in der Zukunft nicht mehr hier vor Gericht sehen müssen. Ich will einfach nicht akzeptieren, dass so etwas zur Normalität auf unseren Sportplätzen wird.“, so der eindringliche Appell von Spengler an beide Vereine.

Was war passiert:

Am 23.04.17 fand die Begegnung TSV Remsfeld – RW Gombeth in der KL B3 Schwalm-Eder statt. Nach einem Freistoßpfiff des Schiedsrichters in der 29. Minute eskalierte die Situation und es kam zur Rudelbildung und einem Platzsturm mehrerer Spieler und Zuschauer. Als die Situation nach einer ersten Rücksprache des Schiedsrichters mit beiden Kapitänen erneut eskalierte, brach er die Begegnung ab, da er die Sicherheit für Spieler und Zuschauer gefährdet sah. Im Rahmen der Tumulte auf dem Rasen kam es zudem zu Verletzungen bei beteiligten Spielern.

Das Kreissportgericht kam zu der Überzeugung, dass eine Körperverletzung durch einen Gombether Spieler bewusst herbeigeführt wurde bzw. zumindest eine Verletzung billigend in Kauf genommen wurde und sperrte diesen für 22 Spiele, u.a. wegen Herbeiführung eines Spielabbruchs und einer Tätlichkeit. Exakt dieser Spieler blieb der Verhandlung fern.

Ein weiterer an der Situation direkt beteiligter Spieler von RW Gombeth wurde u.a. wegen Herbeiführung eines Spielabbruchs und ausgesprochener Bedrohung mit einer Sperre von 8 Spielen bedacht. Hierbei berücksichtigte das Kreissportgericht, dass dieser Spieler durch seinen Gegenspieler provoziert wurde.

Alle weiteren Vorkommnisse vor dem Spielabbruch hatte der SR sachlich korrekt geahndet. Da es sich dabei um Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters handelt, war dieses Fehlverhalten beider Seiten nicht Bestandteil der Kammerverhandlung.

„Glaubt nicht, dass mir solch harten Urteile Spaß machen, aber leider habt ihr uns (der Kammer) wieder mal keine andere Wahl gelassen. Äußerst bedenklich finde ich die Häufigkeit, in der ich in solchen Angelegenheiten mit dem betroffenen Verein am Verhandlungstisch sitze und dass ich keinerlei Einsicht bei den betroffenen Spielern erkennen kann“, so der Vorsitzende des Kreissportgerichtes, Dirk Spengler, in seinem Schlusswort an den Verein RW Gombeth gerichtet.

Aufgrund des einsichtigen Verhaltens beider Vereinsoffiziellen während des Spiels und auch in der mündlichen Verhandlung kann man dass das Urteil in Gänze fast noch als milde bezeichnen. Es wurde seitens der Vereinsvertreter nichts beschönigt oder abgestritten.

Mit dem Kammerurteil handelt es sich um ein erstinstanzliches Urteil und ist bis zum Ablauf der Berufungsfrist nicht rechtskräftig.

Aufrufe: 09.5.2017, 07:06 Uhr
Andreas GardeAutor