2024-04-30T13:48:59.170Z

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Muss der Ball nun wieder ruhen? In ganz Oberbayern könnte Sport ab nächster Woche verboten sein.
Muss der Ball nun wieder ruhen? In ganz Oberbayern könnte Sport ab nächster Woche verboten sein. – Foto: Hanno Bode/Imago

Fußball-Verbot ab nächster Woche? Lockdown-Regel träfe ganz Oberbayern

RKI meldet extreme Corona-Zahlen

Die Corona-Inzidenzzahlen in Bayern liegen in fast allen Kreisen über der Grenze von 1.000. Wird die Hotspot-Regelung nicht angepasst, kommt es am 9. Februar zum Quasi-Lockdown.

München - Wird der Vorbereitungsstart zahlreicher Fußballvereine in Oberbayern zum ganz kurzen Erwachen? Viele Amateurmannschaften kehrten Ende Januar auf den Platz zurück. Am 9. Februar könnte der Sport in fast ganz Bayern verboten sein.

Grund ist eine Regel, die in Bayern seit dem 23. November besteht, bislang aber keine Anwendung gefunden hat: Der regionale Hotspot-Lockdown. Liegt ein Kreis bei einer 7-Tages-Inzidenz von 1.000 oder mehr, gilt er als Hotspot. Dann treten deutlich strengere Regeln in Kraft, heißt es im Gesetzestext. Alle Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen die sonst 2G-, 2G-Plus- oder 3G-Bestimmungen unterfallen, wären ab dann untersagt. Nur sechs Landkreise in Bayern weisen eine Inzidenz von unter 1.000 auf. Die Hotspot-Regel könnte aber durchaus über den 9. Februar hinaus ausgesetzt werden.

Corona: Hotspot-Regel beträfe ganz Oberbayern - Amateursport wäre dann verboten

Ergo: „Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten ist untersagt“, beschreibt die Bayerische Staatskanzlei. Nur Berufs- und Schulsport blieben weiter erlaubt.

Wieso gilt die Hotspot-Regelung aber aktuell nicht? „Ich denke, es ist richtig und angemessen, die momentan in Bayern geltenden Hotspot-Regelungen, die an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000 gebunden sind, an Omikron anzupassen“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Ende Januar der Deutschen Presse-Agentur. Das Ministerium sammle jeden Tag zusätzliches Wissen für eine sachgerechte Anpassung der Hotspot-Regelung, ergänzte er: „Solange wird die bestehende Hotspot-Regelung nicht angewendet.“

Hotspot-Regel in Bayern ausgesetzt: Reagiert das Kabinett erneut? Handlungsbedarf vor dem 9. Februar

Mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes am 25. Januar, wurde auch beschlossen, die Hotspot-Regelung weiterhin auszusetzen. Bis einschließlich 9. Februar greift sie nicht. Sollte sie bis dahin nicht ein weiteres Mal ausgesetzt werden, geht fast ganz Bayern in den Lockdown. Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts vom 4. Februar, befinden sich nur sechs Landkreise im Freistaat unterhalb der entscheidenden Inzidenz-Grenze von 1.000 (Neustadt a.d. Aisch, Coburg Stadt und Land, Kronach, Passau, Hof Land). In Oberbayern liegen sämtliche Kreise über der Marke.

Der nächste Corona-Gipfel ist für den 16. Februar angesetzt. Also exakt eine Woche nach Inkrafttreten der Hotspot-Regelung. Bedeutet das sieben Tage Lockdown? Nicht unbedingt, denn es ist durchaus denkbar, dass die Landesregierung wieder recht spontan reagiert und die Regel weiter aussetzt. Zwar schießen die Inzidenzzahlen in Bayern in die Höhe, doch in den Krankenhäusern ist die Lage relativ ruhig. (moe) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Aufrufe: 04.2.2022, 11:23 Uhr
Moritz BletzingerAutor