2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: © Beate Pauli

Fleckenteppich im Thüringer Nachwuchsfußball

Ja oder nein?! Wo darf jetzt überhaupt im Nachwuchs trainiert werden? Wir haben ein aktuelles Bild über die Lage im Thüringer Jugendfußball eingeholt.

In den 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten sind die Regelungen, ob trainiert werden darf oder nicht entsprechend unterschiedlich. Die Kommunen orientieren sich hier an den aktuellen Corona-Fallzahlen bei der Einschätzung, ob ein Trainingsbetrieb erlaubt ist.

Aktuell darf in 18 von 23 Kreisen bzw. kreisfreien Stätten ein Trainingsbetrieb stattfinden. Lediglich im Eichsfeld, Erfurt, Unstrut-Hainich, Sonneberg und Hildburghausen ist Mannschaftstraining im Nachwuchs untersagt. In fast 80 Prozent der Thüringer Kreise dürfen sich hingegen die Nachwuchskicker bis 18 Jahren zum Trainingsbetrieb treffen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte. A-Junioren-Spieler, die 18 Jahre oder älter sind, dürfen hingegen nicht trainieren, was vielerorts auf Unverständnis stößt.

Hier ein Überblick, in welchen Kreisen der Trainingsbetrieb aktuell erlaubt ist (Stand: 17. November 2020). Regional kann es jedoch zu Abweichungen in den Kreisen kommen, wenn HotSpots auftreten.

  • Altenburger Land: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Eichsfeld: Kein Trainingsbetrieb erlaubt.
  • Eisenach: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Erfurt: Kein Trainingsbetrieb erlaubt.
  • Gera: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Gotha: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Greiz: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Hildburghausen: Kein Trainingsbetrieb erlaubt.
  • Ilm-Kreis: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Jena: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Kyffhäuserkreis: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Saale-Holzland-Kreis: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Saale-Orla-Kreis: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Saalfeld-Rudolstadt: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Schmalkalden-Meiningen: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Sonneberg: Kein Trainingsbetrieb erlaubt.
  • Suhl: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Unstrut-Hainich-Kreis: Trainingsbetrieb seit dem 16. November wieder verboten. Zuvor wurde am 9. November zunächst der Trainingsbetrieb erlaubt.
  • Wartburgkreis: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Weimar: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.
  • Weimarer Land: Trainingsbetrieb gestattet mit entsprechendem Hygienekonzept.

Neben diesen kommunalen Gegebenheiten gibt es auch Vereine, die trotzdem auf den Trainingsbetrieb verzichten. Beispielsweise wird beim SV Schmölln 1913 (Altenburger Land) und dem FSV Grün-Weiß Blankenhain (Weimarer Land) aktuell nicht trainiert, obwohl dies gestattet wäre. Schmöllns Vorstandsmitglied Oliver Vincenz dazu: "Wir haben im erweiterten Vorstand des Vereins entschieden, dass wir derzeit auch mit dem Nachwuchs nicht trainieren. Bei den anhaltend hohen Infektionszahlen ist das derzeit aus unserer Sicht nicht zielführend. Es wird ja in Schule und Kita überall versucht, feste Gruppen zu bilden und die Kinder nicht zu "durchmischen". Wir würden dann aber auf dem Sportplatz die Kinder verschiedener Klassen und Schulen zusammen bringen. Damit würden wir genau das machen, was in Schule und Kita versucht wird, zu verhindern."

Aufrufe: 018.11.2020, 10:00 Uhr
André HofmannAutor