2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Julia Sahr

FC Tannenhof beschwert sich über Aufstiegsregelung

Kreisliga: Der FC Tannenhof II fühlt sich benachteiligt.

Der FC Tannenhof II legt einen Widerspruch gegen den Bescheid der Aufstiegsregelung des Fußballverbands Niederrhein ein. Denn: Die Düsseldorfer Kreisliga-C-Reserve fühlt sich aufgrund der Entscheidung benachteiligt und bittet um erneute Überprüfung.

In einem beigefügten Rechenbeispiel legt der FC Tannenhof II dar, dass er nach Addition aller Spieler (Herbstrunde & Spiele der Aufstiegsrunde) den besten Quotienten aller Teams der Aufstiegsrunde besitzt. Zum Zeitpunkt des Abbruchs hat Tannenhof II die Aufstiegsrunde, Gruppe 1, als Tabellenführer (20 Punkte) angeführt. Der ASC Ratingen-West beispielsweise, der via Verbandsentscheid aufsteigen darf, landet nur auf Platz sieben und hat die Hälfte der Punkte (zehn) eingesammelt.

Die Stellungnahme des Vereins im Wortlaut:

Widerspruch gegen den Bescheid der Aufstiegsregelung FVN vom 26.06.2020

Die zweite Mannschaft des FC Tannenhofs 1950 e.V. spricht sich hiermit offiziell gegen den Bescheid der Aufstiegsregelung vom 26.6.2020 vom Fußball Niederrhein e.V. aus.

Neben dem mehrfach betonten Aspekt der Fairness innerhalb des Sports und der entsprechenden Regelung widerspricht der Bescheid den eigenen definieren Anträgen des FVN-Präsidiums vom 24.4.2020. Demnach schreibt der FVN:

„Die Delegierten stimmten auf dem außerordentlichen FVN-Verbandstag nicht nur für den Abbruch der Meisterschaftsspiele der Saison 2019/2020. Die nun angenommenen Anträge des FVN-Präsidiums zu den Meisterschaftsspielen bei Herren und Frauen sehen zudem keine Absteiger sowie die Festlegung der Aufsteiger vor: Alle Mannschaften auf aufstiegsberechtigten Tabellenplätzen steigen auf. Ermittelt werden die Aufsteiger durch den Tabellenstand vom 13. März 2020. Sollte dabei nicht dieselbe Anzahl an Spielen der Tabelle zugrunde liegen, wird die Quotientenregelung (Anzahl der Punkte durch ausgetragene und gewertete Spiele) angewendet.“

Die nun beschlossene Konstellation der Aufsteiger berücksichtigt diesen Punkt jedoch zu keinem Zeitpunkt. Es wird ausschließlich die „Hinrunden-Tabelle“ vom 8.12.2020 gewertet und nicht die Tabelle wie oben genannt vom 13. März. Dabei werden die Ergebnisse von der sogenannten „Aufstiegsgruppe“ zurückgestellt. Dabei sollte besonders betont werden, dass das Konzept einer „Aufstiegsgruppe“ daran besteht, dass die Aufsteiger aus einer Gruppe ermittelt werden, wo die besten C-Kreisligisten spielen. Die Hinrunden-Konstellation ist jedoch ausschließlich regionaler Natur und berücksichtigt keinen der oben genannten Aspekte. Hierbei sollte am Rande noch erwähnt werden, dass sich unter den sechs Aufsteigern lediglich ein Erstplatzierter der Aufstiegsrunden befindet. Übersichtlich zusammengefasst sieht es wie folgt aus:

- SC Unterbach 1920 e.V. (Platz 1 - Aufstiegsgruppe 2)

- MSV Düsseldorf II (Platz 2 - Aufstiegsgruppe 1)

- BV 04 Düsseldorf (Platz 4 - Aufstiegsgruppe 2)

- Post SV (Platz 4 - Aufstiegsgruppe 1)

- CfR Links II (Platz 5 - Aufstiegsgruppe 2)

- ASC Ratingen-West (Platz 7 - Aufstiegsgruppe 1)

Demnach wurde kein Anspruch der leistungsbezogenen Ergebnisse der vermeintlichen Aufstiegsgruppe gemacht, welches dem eigentlichen Gedanken der Aufstiegsgruppe vollkommen missachtet. Die Aufstellung der Quotientenregel wie in Punkt zwei oben beschrieben würde sich nun wie folgt aufstellen:

Zudem sind acht Spiele aus der Aufstiegsgrunde, wo lediglich zwei Spiele fehlen aus der Hinrunde der Aufstiegsrunde, aussagekräftig genug, um diese in die Kalkulation der Quotientenregel für den Aufstieg mit einzubeziehen.

Wir wiederholen daher noch einmal, dass wir die Entscheidung des Bescheids vom 26.6.2020 auf das Äußerste kritisieren und der Meinung sind, dass hier keine sportlich faire Entscheidung getroffen wurde. Daher bitten wir sowohl den Verband als auch den Fußballkreis Düsseldorf dringend diesen Sachverhalt noch einmal zu prüfen und die verabschiedete Entscheidung zu überdenken.

Aufrufe: 027.6.2020, 08:30 Uhr
redAutor