Faßbender: Das ist sportlich nicht fair
Vorsitzender des Bonner Kreisjugendausschusses kritisiert Spruchkammerurteil
Zum Urteil der Fußball-Verbandsjugendspruchkammer bezüglich der Nichtzulassung der B-Junioren des SC Fortuna Bonn zu den Bezirksliga-Relegationsspielen wegen einer angeblich verspäteten Meldung durch den Kreis Bonn hat nun auch der Vorsitzende des Bonner Kreisjugendausschusses (KJA), Franz Faßbender, Stellung bezogen.
Faßbender kritisiert vor allem, dass die Angelegenheit trotz der Bitten des KJA und der Bonner Fortuna um eine mündliche Verhandlung von den Sportrichtern im schriftlichen Verfahren entschieden wurde. Selbst die Verbands-Sportrichter, so Faßbender, hätten in ihrer Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es bei der Festsetzung des neuen Termins für die Meldung (14. Juni statt 7. Juni, 16 Uhr) der Klarheit halber besser gewesen wäre, explizit die Uhrzeit zu nennen. „Hieraus ist zu entnehmen, dass es unterschiedliche Interpretationen des Termins geben konnte“, erklärt Faßbender. Daher finde er es schade, dass zur Urteilsfindung lieber „mangels anderweitiger Regelung das BGB § 190 (Fristverlängerung)“ hinzugezogen worden sei, als eine für die Jugendmannschaft von Fortuna Bonn sportlich faire Entscheidung zu treffen. Ungeachtet dessen allerdings hätte die Fortuna nach den Ausführungen des Bonner KJA-Vorsitzenden kurioserweise eigentlich ohnehin keine Berechtigung gehabt, an der Relegation teilzunehmen. „Der SC Fortuna Bonn hatte sich nach unseren Durchführungsbestimmungen sportlich nicht für die Teilnahme qualifiziert. (...) Die Meldung erfolgte lediglich, weil dem Kreis Bonn zwei Qualifikationsplätze zur Verfügung standen, sich jedoch nur ein Teilnehmer qualifiziert hatte. Um den zweiten Qualifikationsplatz nicht zu verlieren, wurde Fortuna Bonn gemeldet“, heißt es in einem Schreiben Faßbenders.