Damit wird der FC Einheit Rudolstadt II im Spieljahr 2017/18 in der Kreisoberliga, zu der dann 17 Mannschaften gehören, spielen. Der KFA stützt sich bei seiner Entscheidung auf die Spielordnung des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) § 10 Ziffer 8. Danach sind der KFA und der TFV berechtigt, bei außergewöhnlichen Umständen Sonderregelungen zum Auf- und Abstieg zu treffen. Wörtlich heißt es in dem betreffenden Paragrafen: „Sie haben Vereine vor Nachteilen gegenüber anderen zu schützen.“