2024-04-23T13:35:06.289Z

Ligabericht

Drei Punkte für Mauren

TKSV Donauwörth bügelte die Verwechslung eines Schiedsrichters eigenmächtig aus und erhält nun die Quittung

Verlinkte Inhalte

Es dürften nur echte Insider bemerkt haben, dass der SV Mauren in der B-Klasse Nord plötzlich drei Punkte mehr auf seinem Konto hat und aktuell 36 und nicht 33 Zähler hat. Die Punktemehrung beim SV Mauren hat einen sportgerichtlichen Hintergrund und ihren Ausgangspunkt bereits Ende Oktober letzten Jahres.

Im Spiel SV Wörnitzstein – TKSV Donauwörth (2:1) am 26. Oktober zeigte Schiedsrichter Andreas Henschel (FC Birkhausen) dem TKSV-Spieler Muammer Naz die Rote Karte. Der TKSV war jedoch der Meinung, dass richtigerweise der Spieler Michael Bonk die rote Karte hätte erhalten müssen. Der TKSV versäumte es jedoch, die Namen richtigzustellen und setzte eigenmächtig am 2. November im Spiel gegen den FC Nordries (1:0 für den FCN) den Spieler Muammer Naz ein und Michael Bonk dafür nicht. Am 16. November fand die Partie beim SV Mauren statt, die der TKSV 1:0 gewann. Auch in diesem Spiel wurde Naz eingesetzt und auf den Einsatz von Spieler Bonk verzichtet.

Der SV Mauren machte sich im Internet über den Elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) schlau und erstattete daraufhin Anzeige, das Kreissportgericht (KSG) Donau ordnete eine mündliche Verhandlung an, die am 22. Dezember stattfand. In dieser Verhandlung haben sowohl der TKSV Donauwörth, als auch der amtierende Schiedsrichter bestätigt, dass nicht der Spieler Naz sondern der Spieler Bonk einen Feldverweis auf Dauer erhalten hat. Schiedsrichter Henschel räumte ein, sich eventuell bei der Benennung des mit Rot vom Spielfeld verwiesenen Spielers getäuscht zu haben.

Das KSG wertete das Spiel dem tatsächlichen Ausgang nach, der TKSV Donauwörth wurde wegen einer Unsportlichkeit mit einer Geldstrafe von 50 Euro belegt. Gegen dieses Urteil des KSG legte der SV Mauren Berufung zum Bezirkssportgericht (BSG) ein. Dieses Gremium hob mit der Entscheidung vom 6. März das erstinstanzliche Urteil auf, erhöhte die Geldstrafe auf 120 Euro und wertete das Spiel Mauren – Donauwörth mit 2:0 für Mauren als gewonnen.

Das BSG stellte in seiner Begründung fest, dass der TKSV zweifelsfrei keine Schiedsrichtermeldung erhalten hatte, doch er hätte beim zuständigen Sportgericht eine Abschrift der Meldung anfordern können. Aufgrund der Roten Karte war dem Verein die Tatsache bekannt, dass gegen seinen Spieler automatisch ein sportgerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Der TKSV setzte sich zwar mit Spielleiter Heiko Loder in Verbindung. Dessen Aufforderung, umgehend das zuständige Sportgericht von der Namensverwechslung durch den Schiedsrichter zu informieren, kam er jedoch nicht nach.

„Schon allein aus dem Umstand, keine Schiedsrichtermeldung erhalten zu haben und zugleich aus der Verpflichtung heraus, die festgestellte Namensverwechslung unverzüglich anzuzeigen, wäre die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sportgericht unumgänglich gewesen“, monierte das Bezirkssportgericht in der schriftlichen Urteilsbegründung. „Der TKSV unterlag der irrigen Meinung, die Namensverwechslung eigenständig zu regeln, indem er den tatsächlich des Feldes verwiesenen Spieler Michael Bonk aus dem folgenden Spielverkehr nahm“, so das Sportgericht weiter.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das BSG, dass der TKSV im guten Glauben war, die Situation in der abgelaufenen Geschichte zu bereinigen. Andererseits muss er sich aber auch hohes fahrlässiges Verhalten vorhalten lassen.

Aufrufe: 010.4.2015, 19:54 Uhr
Donauwörther Zeitung / Klaus JaisAutor