Durch die 2:0-Wertung übernehmen die Bubesheim unmittelbar vor dem Nachholspieltag an Christi Himmelfahrt wieder die Tabellenspitze. Während Oberhausen zusätzlich mit einer Strafe in Höhe von 300 Euro bestraft wurde.
Der BCA hatte am Spieltermin 20. April vormittags Bezirksspielleiter Johann Wagner erst per Telefon und dann per e-Mail davon unterrichtet, dass der Verein keine Mannschaft stellen können und deshalb nicht nach Bubesheim reisen werde. Da die Oberhauser jedoch weder durch ärztliche Atteste noch durch Bestätigung der Arbeitgeber belegen konnten, welche Spieler kurzfristig nicht zur Verfügung standen, musste das Sportgericht so entscheiden. Es konnte jedenfalls keinen schuldbefreienden Beweis des Vereins erkennen. "In Anbetracht des Status des betroffenen Verbandsspiels stellt der Gesamtvorgang ein selten vorkommendes Novum im Spielbetrieb auf Bezirksebene dar", so das Sportgericht.