Wesentlich ausführlicher äußert sich Andreas Eberhard: „Das selbe Spielchen wie letztes Jahr. Nachdem wir einer Anfrage um Verlegung nicht zugestimmt haben, erfolgte nun die Absage“, ärgert sich der Sportliche Leiter des TSV Zusmarshausen, dass die Diedorfer hier ein legales „Schlupfloch“ als „Joker“ genutzt haben. „Das entbehrt jeglichem Respekt vor den andere Mannschaften, dem Verband und den Zuschauern“, spricht Eberhard von Wettbewerbsverzerrung.
„Diese Absage ist lächerlich“, ärgert sich auch Kreisspielleiter Georg Bucher. Aber es sein nun mal so in der Satzung verankert, dass der Eigentümer, der Verein oder die Gemeinde, einen Platz sperren kann. „Dieser ’Freischuss’ ist eine Verar...!“, wettert der Spielleiter „und das wird immer häufiger ausgenutzt.“
Er hat dem TSV Diedorf mittlerweile eine E-Mail zukommen lassen, in der steht, dass beim nächsten Mal gemäß § 59, Abs. 4 das Heimrecht getauscht wird. Dieses Schreiben haben auch der FSV Inningen und der SV Stettenhofen bekommen. „Stettenhofen wegen einer Hochzeit am Vortag einfach das Spiel abgesagt, nachdem der Gegner nicht mit einer Verlegung einverstanden war“, schimpft Bucher.
Vom Tausch des Heimrechts hält Andreas Eberhard übrigens überhaupt nichts: „In diesem Fall müssen wir für eine Pauschale von 35 Euro alles bereitstellen und putzen – und letztlich wird unser Platz kaputt gemacht. Dadurch wird man doppelt und dreifach bestraft. Warum kann man bei fadenscheinigen Absagen nicht jemand vom Verband hinschicken?“