2024-05-15T11:26:56.817Z

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Auf dem Gelände am Rand des Rasenplatzes an der Oststraße soll das neue Sportlerheim des Eschweiler Fußball-Vereins entstehen. Foto: Andreas Röchter
Auf dem Gelände am Rand des Rasenplatzes an der Oststraße soll das neue Sportlerheim des Eschweiler Fußball-Vereins entstehen. Foto: Andreas Röchter

Den Herausforderungen der Zukunft begegnen

Der Eschweiler Fußball-Verein (EFV) soll auf dem Gelände des Naturrasenplatzes ein neues Vereinsheim erhalten

Der Eschweiler Fußball-Verein (EFV) soll ein neues Vereinsheim erhalten. Und zwar nicht an alter Stelle an der Dürener Straße, sondern auf dem Gelände des Naturrasenplatzes an der Oststraße, auf dem der EFV in der Regel seine Meisterschaftsspiele austrägt. Einen entsprechenden Antrag haben die Vereinsverantwortlichen am 16. Oktober 2019 eingereicht.

„Das bisherige Sportheim ist in den 70er Jahren gebaut worden und weist altersbedingte Mängel auf. Ein neues Sportheim wäre für den Verein von großer Bedeutung, um die Herausforderungen der Zukunft annehmen zu können“, ist der EFV-Vorsitzende Christoph Warin überzeugt.

Eingeschossiges Sportheim

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung beantragte die SPD-Fraktion, für die Planung und Errichtung eines neuen Sportheims 500.000 Euro in den Investitionsplan aufzunehmen. Diesem Antrag wurde entsprochen und die Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in den städtischen Haushalt gestellt. Der Entwurf des Gebäudes, der ein eingeschossiges Sportheim mit Flachdach vorsieht und vom Architekturbüro Blum Breuer stammt, ist überwiegend baugleich mit dem im Jahr 2011 fertiggestellten Sportheim in Nothberg. Das Büro veranschlagt die Schätzkosten für die Maßnahme auf rund 750.000 Euro.

Diese Kosten könnten durch Landesfördermittel zu 100 Prozent gedeckt werden. Denn am 16. Juli 2020 veröffentlichte das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“. Darin wird unter anderem der Ersatzneubau von Sportstätten im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung als „förderfähig“ benannt. Vorrangige Förderung sollen Maßnahmen erhalten, „die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niedrigschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben.“ Die Förderung beträgt bei Antragsstellung im laufenden Jahr 100 Prozent der „zuwendungsfähigen Ausgaben“. Das sind Ausgaben, die den Kommunen für die Vorbereitungen sowie den Bau von Sportstätten entstehen.

Die maximale Fördersumme bei Hochbaumaßnahmen beträgt 1,5 Millionen Euro. Die Antragstellung für das Jahr 2020 muss bis zum 16. Oktober erfolgen. Dabei ist zwingend ein Ratsbeschluss vorzulegen, der bis zum 30. Oktober nachgereicht werden kann.

Das Thema „Neubau Sportlerheim Eschweiler-Ost“ steht auf den Tagesordnungen der Sitzungen des städtischen Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 3. September sowie des Eschweiler Stadtrats am 9. September.

Aufrufe: 023.8.2020, 13:00 Uhr
Andreas Röchter | AZ/ANAutor