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»Das waren Hiebe und keine Tätscheleien«

FUTSAL-HALLENCUP BÜDINGEN: +++ Sportgericht der Verbandsligen belegt SG 05 Büdingen und VfB Rodheim/Horloff mit Punktabzügen und Geldstrafen / Lange Sperren für Spieler +++

von Kreis-Anzeiger · 24.02.2020, 08:00 Uhr · 0 Leser
In Grünberg werden die Urteile in Sachen Futsal-Cup Nidda gefällt	Foto: fotalia
In Grünberg werden die Urteile in Sachen Futsal-Cup Nidda gefällt Foto: fotalia

Grünberg/nidda . Die Ende Januar in einem Handy-Video dokumentierten Prügel- und Gewaltszenen während des Büdinger Futsal-Hallencups und der daraus resultierende Spielabbruch der Vorrundenpartie zwischen der SG 05 Büdingen und dem VfB Rodheim/Horloff sorgten noch tagelang nach der Veranstaltung für teils überregionale Schlagzeilen. Nun urteilte (wie berichtet) für den Hessischen Fußballverband das Sportgericht der Verbandsligen die Vorfälle ab. Die SG 05 Büdingen und der VfB Rodheim/Horloff wurden nach zweieinhalbstündiger Beweisaufnahme jeweils mit einer Geldstrafe von 750 Euro und einem Abzug von sechs Punkten belegt. Für zwei Spieler der Rodheimer ist die Saison aufgrund einer mehrmonatigen Sperre gelaufen.

Nehmen die Vereine – beziehungsweise die Verurteilten – bis zum 15. April an einem Konfliktmanagement-Seminar des Hessischen Fußball-Verbands teil, können die Strafen reduziert werden. Die Punktabzüge würden sich halbieren, die Geldstrafe von 750 auf 500 Euro reduzieren. Doch selbst die drei Zähler weniger tun beiden beteiligten Vereinen weh. Für die SG Büdingen bedeutet der Abzug einen Rückschlag im Abstiegskampf der Kreisoberliga Büdingen. Für den derzeit auf Rang vier in der Kreisliga B Büdingen I notierten VfB Rodheim/Horloff schwinden die noch theoretisch vorhandenen Aufstiegschancen weiter.

Der Sportgerichtsvorsitzende Rainer Lach (Darmstadt) und seine beiden Beisitzer Klaus Kremer (Eltville) und Manfred Ries (Kassel) sahen es als erwiesen an, dass beide Vereine gleichermaßen dafür verantwortlich waren, dass das Schiedsrichtergespann um den erfahrenen Hessenliga-Referee Volker Höpp (Dauernheim) das Turnierspiel abbrechen musste. Beide Vereine waren direkt nach dem Abbruch von der Turnierleitung von der Veranstaltung ausgeschlossen worden. Vor dem Abbruch hatten bereits die Spieler Kamil K. (SG Büdingen) sowie Taylan Y. und Ferhan Ü. (beide VfB Rodheim) wegen Tätlichkeiten die Rote Karte gesehen. Die Vorfälle wurden übrigens deshalb vom Sportgericht der Verbandsligisten und nicht vom Kreissportgericht verhandelt, weil der VfB Rodheim/Horloff formal zum Fußballkreis Gießen zählt und es sich beim Gruppenspiel zwischen den beiden Vereinen laut Satzung um ein kreisübergreifendes Freundschaftsspiel gehandelt hat.

Für den VfB Rodheim/Horloff sind mit der Urteilsverkündung die unrühmlichen Vorkommnisse unter dem Hallendach formaljuristisch abgeschlossen. Der Vorsitzende Lutz Eiser erklärte noch im Verhandlungsraum des Sporthotels Grünberg mit dem Rechtsmittelverzicht, dass sein Verein das gesprochene Urteil mit allen Konsequenzen annehmen wird. Gleiches traf auf die beiden über mehrere Monate gesperrten Taylan Y. und Ferhan Ü. zu. „Es war meine erste Rote Karte“, sagte Letztgenannter, der sich wie auch Taylan Y. öffentlich für sein Verhalten entschuldigte. Mit ihrem Reuebekenntnis wendeten beide womöglich eine noch drastischere Strafe ab. Laut ihrem Vereinssprecher Kim Richter möchte der Vorstand der SG Büdingen sich intern noch beraten, ob innerhalb der eingeräumten Frist Einspruch gegen das gesprochene Urteil eingelegt wird. Vor der Urteilsverkündung hatte Richter in seinem Schlusswort für einen Freispruch seiner SG Büdingen plädiert. „Wir waren an diesem Abend Opfer, nicht Täter“, erklärte bereits während der Verhandlung Spielertrainer Akin Kirsan, als er von Rainer Lach zu seiner Sichtweise der Dinge befragt wurde.

Ein von Kirsan unsauber ausgeführter sogenannter Fairplay-Anstoß, bei dem der Ball eigentlich flach zum anstoßenden Team zurückgespielt wird, hatte erstmals die Gemüter hochkochen lassen. Eine Minute und 22 Sekunden waren noch an Restspielzeit auf der Hallenuhr und der VfB Rodheim/Horloff sah die Chancen schwinden, das gerade eingefangene 1:2 zu egalisieren. In einer Kausalkette eskalierte die Situation über Beleidigungen und Tätlichkeiten bis hin zur gefilmten Schlägerei, in die Spieler und Zuschauer verwickelt waren. „Es ist Wahnsinn, was sich aus dieser Situation da entwickelt hat“, kommentierte Sportrichter Rainer Lach. Auch wenn die beteiligten Spieler die Szenen bei der ersten Rudelbildung eher in die Kategorie „harmlose Schubsereien“ einordneten, folgte das Rechtsgremium eher den Schilderungen von Schiedsrichter Höpp. Dieser bewertete die „rot“-würdigen Vergehen nicht als Schubserei. „Das waren Hiebe, keine Tätscheleien“, sagte der Dauernheimer aus. Unstrittig war, dass der Rodheimer Torwart Ünsal mit ausgestrecktem Bein in die Spielertraube gesprungen war.

Mehrfach wurde im Verhandlungssaal in Grünberg eine circa 30 Sekunden lange Videosequenz vorgespielt, in der die von einem Zuschauer gefilmten Gewaltszenen zu sehen waren. Es galt Vergehen und Übeltäter zu katalogisieren. Die Tätlichkeiten, die nach Rudelbildung Rote Karten nach sich gezogen hatten, mussten aufgrund der Aussagen der Spieler und des Schiedsrichters abgehandelt werden. Büdingens Torwart Kamil K. wurde vom 25. Januar bis zum 20 März (längstens acht Pflichtspiele) gesperrt. Der Büdinger Spielertrainer wurde zudem wegen einer Unsportlichkeit vom 18. Februar bis zum 16. März (längstens vier Pflichtspiele) nachträglich gesperrt. Härter traf es die beiden Spieler des VfB Rodheim/Horloff, da beide auch bei den anschließenden Jagd- und Prügelszenen auf dem Parkett kräftig mitmischten. Taylan Y. wurde bis zum 24. September (längstens 32 Pflichtspiele) und Ferhan Ü. bis zum 24. Juli (längstens 24 Pflichtspiele) gesperrt. Bei Teilnahme am Konfliktmanagementseminar können die Sperren von acht auf sechs beziehungsweise von sechs auf fünf Monate reduziert werden.

Dass beide Vereine, die übrigens neben ihren Geldstrafen noch die gewiss nicht geringen Verhandlungskosten jeweils hälftig zu tragen haben, für den Spielabbruch und die daraus folgenden Ausschreitungen mit einer identischen Strafe belegt worden sind, begründete Sportrichter Lach folgendermaßen: „Bei den Spielern ging mehr Gewalt vom VfB Rodheim/Horloff aus, dafür waren es die Zuschauer der SG Büdingen, die bei den Prügelszenen auf dem Spielfeld beteiligt waren.“ Lach zitierte den Paragraphen 37 der Strafordnung des Hessischen Fußball-Verbandes, nachdem Vereine in Haftung genommen werden, deren Spieler, Mitglieder oder Anhänger einen Spielabbruch verursachen. „Der Begriff Anhänger ist weit gefasst“, erklärte Lach. Auch wenn bei der Zeugenbefragung zwei der in Zivilkleidung gewalttätig agierenden Hauptprotagonisten nicht namentlich identifiziert werden konnten, sah es das Rechtsgremium als erwiesen an, dass diese gewaltbereiten Störenfriede dem Lager der SG Büdingen zuzuordnen waren. Fast schon grotesk verlief die Suche nach Namen. Hier ergaben sich bei der Befragung der Büdinger Beschuldigten und Zeugen nur wachsweiche Antworten wie etwas „Den ich kenne ich nur vom Sehen“, „das ist der Cousin meines besten Freundes, doch ich weiß nicht, wie er heißt“ oder aber „ich habe eine Vermutung, möchte aber niemand zu Unrecht beschuldigen.“

Das Sportgericht und der seitens des Hessischen Fußballverbandes an der Verhandlung teilnehmende Justiziar Benjamin Koch hoffen derweil, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen, das Urteil womöglich abschreckende Wirkung zeigt. Neben den Sanktionen haben beide Vereine ohnehin durch das gewaltige Medienecho auch mit einen Imageschaden zu verkraften. „So etwas hat in der Halle und auf dem Fußballfeld nichts zu suchen“, verurteilten Koch und Lach die Vorfälle unisono. Die Teilnahme am Konfliktmanagement-Seminar des Fußballverbandes sei, so Lach, für die Vereine kostenlos. „Wollen wir hoffen, dass es auch nicht umsonst ist“, traf der Sportrichter mit seinem Schlusswort den Nagel auf den Kopf.