2024-04-25T14:35:39.956Z

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Amateurfußballer muss nach Brutalo-Foul zahlen

Verletzungen im Fußball sind üblich. Deshalb gilt bei Fouls in der Regel keine Schadenersatzpflicht. Es kann aber auch anders laufen.

Der Fall liegt über zwei Jahre zurück. In einem Kreisliga-Spiel im Mai 2017 foult ein Spieler seinen Gegner nach nur acht Minuten in Höhe der Mittellinie - derart brutal, dass der Schiedsrichter die Rote Karte zückt. Und nicht nur das. Der Gefoulte erleidet schwere Veletzungen. Das hat nun doch Konsequenzen für den Übeltäter, die über eine Sperre hinausgehen.
Ein Fußballer, der seinen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorsätzlich brutal foult, muss für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen haften. Das hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Az. 7 U 214/1) im Berufugsverfahren entschieden.

In der Begründung heißt es, dass nicht jeder Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung führt. Entscheidend sei der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens. Der Beklagte habe die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen.

"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein 'brutales Spiel' im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern", steht in einer des Gerichts.

Der Gefoulte forderte Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Übeltäter ihm auch künftig entstehende Schäden ersetzen muss. Die Klage war zunächst vom Landgericht abgewiesen worden. Nach einer erfolgreichen Berufung wurde ihr nun in vollem Umfang stattgegeben.
Aufrufe: 025.11.2020, 07:28 Uhr
FuPaAutor