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Allgemeines

alle Jahre wieder und alle Jahre wieder unschön...

Schiedsrichter-Pflichtsoll 2013/2014 - Punktabzüge für Vereine im Schwalm-Eder-Kreis

Wegen Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls gemäß § 24 a Spielordnung wurden bei folgenden Vereinen Punktabzüge am Saisonende angeordnet:

Kreis Schwalm-Eder
TSV 1904 Eiterhagen (1 / J)
TSV 07 Ellenberg (2 / F)
FSC Guxhagen 2000 (1 / J)
Tuspo 1888 Guxhagen (1)
SG Kehrenbach/Günsterode (2)
FC Körle 69 (2)
SG Möllrich/Rhünda (1)
TSV Röhrenfurth 04 (1)
TSV Besse (1)
FSG Chattengau/Metze (2)
FC Rot-Weiss Ermetheis (1)
TUS Fritzlar (1)
SV Rot-Weiss Gombeth 1913 (1)
Turn-U.Sportver.1911 Mardorf (3 / F -> H)
FSV Allmuthshausen (1)
SV Blau-Weiss Ascherode (1)
TSV 1922 Gilserberg (2)
Tuspo 1924 Obergrenzebach (2)
SG Hoher Knüll (1)
Spvgg. Zella/Loshausen (2)

Der Punktabzug erfolgt bei der der klassenhöchsten Mannschaft des betreffenden Vereins im HFV. Spielen Herren- und Frauen-Mannschaften in der gleichen Spielklasse wird der der Punktabzug bei der Herren-Mannschaft vorgenommen. Hat ein Verein nur Frauen-Mannschaften im Spielbetrieb, erfolgt der Punktabzug bei der 1. Frauen Mannschaft.

Bei Vereinen mit reinem Jugendspielbetrieb erfolgt der Punktabzug bei der klassenhöchsten Junioren- oder Juniorinnenmannschaft.

Sollte die klassenhöhere Frauen-Mannschaft vor dem Ende der Meisterschaftsspiele zurückgezogen werden, erfolgt der Punktabzug bei der 1.Herren-Mannschaft.

Spielt die 1. Mannschaft eines betroffenen Vereins in einer Bundesliga, 3. Liga oder der Regionalliga, erfolgt der Punktabzug bei der Senioren- oder Frauen-Mannschaft, die an den Meisterschaftsspielen der höchsten Spielklasse des HFV teilnimmt.

Erläuterung zu den Kennzeichen hinter den Punktabzügen:
F Punktabzug bei der Frauenmannschaft
J Punktabzug bei der Junioren-/Juniorinnenmannschaft
F -> H Punktabzug bei Frauen; bei Rückzug vor Rundenende bei Herren
F Name -> H Punktabzug bei Spielgemeinschaft Frauen; bei Rückzug vor Rundenende bei Herren

Aufrufe: 025.2.2014, 10:02 Uhr
Andreas Garde (Kreispressewart Schwalm-Eder)Autor