2024-05-10T08:19:16.237Z

Allgemeines

Abtsdorf legt gegen FSA-Sportgerichtsurteil Berufung ein

Landespokal +++ SV Graf Zeppelin Abtsdorf geht gegen das FSA-Urteil in Berufung

Der Streit geht in die nächste Runde. Wie am heutigen Dienstagabend bekannt wurde, wird der Landesklasse-Vertreter SV Graf Zeppelin Abtsdorf gegen das am vergangenen Donnerstag verfügte Sportgerichtsurteil des Fußballverbands Sachsen-Anhalt Berufung einlegen. Dabei verweist der Verein auf mehrere Verstöße gegen die Rechts- und Verfahrensordnung des FSA. Die Pressemeldung im Wortlaut:

"Die Zeppeline legen Berufung ein! Außerdem wird dem Sportgericht die Besorgnis der Befangenheit vorgeworfen. Der Vorsitzende des Sportgerichts ist gleichzeitig Mitglied des Vorstandes des FSA. Sinngemäß darf nach §7 der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA der Vorsitzende des Sportgerichts nicht in einem Verfahren beteiligt sein, bei dem über die eigenen Beschlüsse des Vorstandes entschieden wird.

Weiterhin wurde uns bis heute noch keine Akteneinsicht gewährt, so dass die angemahnten Fristen des Sportgerichts noch gar nicht begonnen haben. (Hinweis auf §14 der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA).

Fälschlicherweise wurde auch nur über die Anrufung des Sportgerichts entschieden, nicht aber über die einstweilige Verfügung (Hinweis auf §22 der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA).

Das ist eine kurze Zusammenfassung des 6-seitigen Schriftsatzes, der heute dem Sportgericht überstellt wurde. Insgesamt haben wir mehrere Verstöße gegen die Rechts- und Verfahrensordnung des FSA festgestellt. Für die fachliche Prüfung und juristische Begleitung bedanken wir uns bei der Kanzlei Buse."

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Aufrufe: 025.5.2021, 20:34 Uhr
Robert KeglerAutor