Nachdem in den vergangenen 24 Stunden widersprüchliche Aussagen öffentlich wurden und für Verwirrung unter den Vereinen sorgten, hat am Mittwoch die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Kristina Herbst, verbindlich mitgeteilt, dass eine Testpflicht außerhalb geschlossener Räume nur bei Punkt- oder Pokalspielen besteht.
Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht somit generell nicht. Es können sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Das gab der SHFV auf seiner
Facebook-Seite bekannt.
Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten getestet sind.