2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Thomas Rinke

Ab sofort sind Freundschaftsspiele ohne Tests erlaubt

Verband bekommt grünes Licht aus der Politik

Der Schleswig-Holsteinische Fußball-Verband hat die Gespräche mit der Politik seit der Veröffentlichung der neuen Landesverordnung im Sinne der Vereine fortgesetzt. Ziel war die Aufhebung der Testpflicht bei Wettbewerben, zu denen laut Vertretern des schleswig-holsteinischen Innenministeriums auch Freundschaftsspiele zu zählen sind.

Nachdem in den vergangenen 24 Stunden widersprüchliche Aussagen öffentlich wurden und für Verwirrung unter den Vereinen sorgten, hat am Mittwoch die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Kristina Herbst, verbindlich mitgeteilt, dass eine Testpflicht außerhalb geschlossener Räume nur bei Punkt- oder Pokalspielen besteht. Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht somit generell nicht. Es können sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Das gab der SHFV auf seiner Facebook-Seite bekannt. Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten getestet sind.
Wir freuen uns darüber, dass die Staatssekretärin in diesem Punkt nun Klarheit geschaffen hat, nachdem es gegenüber Verbänden und Vereinen seit Veröffentlichung der Landesverordnung zu widersprüchlichen Aussagen seitens der Politik über die korrekte Auslegung der Landesverordnung gekommen war. Eine entsprechende Information zu der Regelung mit Freundschaftsspielen lässt der Verband den Vereinen in Kürze zukommen.
Aufrufe: 02.6.2021, 17:14 Uhr
red/SHFVAutor