2024-04-30T13:48:59.170Z

Allgemeines
– Foto: Taradon Chunpuang

Ab Freitag: Bremen und Bremerhaven lockern

Bis zu 250 Zuschauer erlaubt

Ab dem 4. Juni gibt es in Bremen und Bremerhaven weitere Lockerungen für den Sport:

Ausübung von Sport in Bremen und Bremerhaven

Im Freien ist die Ausübung von Sport in Gruppen mit bis zu 30 Personen und zwei Anleitungspersonen möglich. Nicht an der Sportausübung beteiligte Personen bei Wettkämpfen/Testspielen wie z.B. Schiedsrichter:innen, Betreuer:innen sowie nachweislich geimpfte und genesene Personen werden bei der Zählung nicht berücksichtigt. Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss weiterhin erfolgen. Dies kann auch digital erfolgen.

Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 10 Personen oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen sowie zwei Anleitungspersonen möglich. Dies gilt auch für Kontaktsport. Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden nicht dazu gezählt. Dies gilt auch für Kontaktsport. Diese Regelung gilt auch für vereinseigene Fitnessstudios. Nachweislich geimpfte und genesene Personen werden nicht dazu gezählt. Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss auch hier weiterhin erfolgen. Dies kann auch digital erfolgen.

Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen im Freien (keine regelmäßigen Trainings-/Übungseinheiten sondern Einzelveranstaltungen), sind nach Rücksprache mit dem Sportamt mit maximal 100 gleichzeitig anwesenden Personen möglich, wenn zwischen allen anwesenden Personen ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Ein Schutz- und Hygienekonzept inkl. Kontakterfassung muss vorliegen. Wir weisen darauf hin, dass jede Veranstaltung individuell geplant werden muss und eine Voranmeldung der Veranstaltung beim Sportamt notwendig ist.

Zuschauer:innen bei Sportveranstaltungen

Im Freien sind bis zu 250 Zuschauer:innen möglich. Zudem müssen die Zuschauer:innen bei einer Corona-Inzidenz von über 50 ein anerkanntes negatives Testergebnis vorweisen. Ein Selbsttest ist möglich, muss jedoch wie bisher unter Aufsicht durchgeführt werden. Die Zuschauer:innen zählen nicht zur Gesamtpersonenbegrenzung (100 Aktive/Kampfrichter etc. sowie bis zu 100 Zuschauer).

In geschlossenen Räumen sind bis zu 100 Zuschauer möglich, vorausgesetzt die Veranstaltung geht maximal bis 24:00 Uhr. Ein Schutzkonzept muss vorliegen, welches eine feste Sitzplatzpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln beinhaltet. Dieses muss weiterhin bis zum 13. Juni 2021 enthalten, dass jede Personen ein anerkanntes negatives Testergebnis vorweist. Die Testpflicht gilt ab dem 14. Juni 2021 weiterhin nur, wenn der Inzidenzwert über 35 liegt. Ein Selbsttest ist möglich, muss jedoch wie bisher unter Aufsicht durchgeführt werden (Ausnahme: siehe geimpfte und genesene Personen).

Geimpfte und genesene Personen

Geimpfte und genesene Personen können öffentliche und private Sportanlagen ohne jegliche Einschränkung nutzen. Dies gilt auch für den Indoor-Bereich und den Rehabilitationssport. Für öffentliche Sporthallen müssen alle Nutzungszeiten schriftlich im Vorfeld mit dem Sporthallenmanagement abgestimmt werden. Weitere Informationen erfolgen über das Sporthallenmanagement an die jeweilig zuständigen Hallenbeauftragten.

Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit, wenn sie an einer Sportveranstaltung als Zuschauer:in teilnehmen wollen.

Als Nachweis gilt ein anerkannte Impfnachweis (z.B, Impfausweis), wenn der Impfschutz vollständig ist (14 Tage nach der letzten Impfung).

Bei genesenen Personen muss ein PCR-Test vorliegen, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Änderungen und Anpassungen sind jederzeit möglich.

Quelle: www bremerfv.de



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Aufrufe: 03.6.2021, 16:18 Uhr
FuPa BremenAutor