Nach Verschärfungen in der Vorwoche (wir berichteten), gibt es nun auch kleinere Lockerungen für Trainer*innen & Übungsleiter*innen sowie Schieds-/Kampfrichter*innen.
Der Thüringer Fußball-Verband (TFV) hat gemeinsam mit dem Landessportbund die neue Verordnung des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport noch einmal detalliert besprochen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Trainer*innen & Übungsleiter*innen sowie Schieds-/Kampfrichter*innen unter die Regelung des §28b Abs. 1 und 3. des Infektionsschutzgesetzes – 3G-Nachweis am Arbeitsplatz fallen. Das heißt, dass sie für die Ausübung ihrer Übungsleiter- bzw. Schiedstätigkeit einen Impfnachweis, einen Genesenen- Nachweis oder einen aktuellen negativen Test vorlegen müssen. Zuvor galt die Regelung, dass auch Trainer*innen & Übungsleiter*innen sowie Schieds-/Kampfrichter*innen ihre Tätigkeit unter 2G ausüben müssen. Dies wurde nun zugunsten ungeimpfter Trainer*innen & Übungsleiter*innen sowie Schieds-/Kampfrichter*innen gelockert.
Die Kommunen können diese Regelungen jedoch verschärfen. Ausübende Trainer*innen & Übungsleiter*innen sowie Schieds-/Kampfrichter*innen sollten entsprechend Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheits- und/oder Sportamt halten.
Die übrigen Regelungen bleiben bestehen. >> Hier nachlesen