2024-05-02T16:12:49.858Z

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F: Rinke
F: Rinke

26 Spiele Sperre für Kopfnüsse - Backpfeifen - Beleidigungen

Das Kreissportgericht Schwalm-Eder verhandelte Unsportlichkeiten aus dem B-Liga Duell Haddamar II gegen Binsförth II

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26 Pflichtspiele Sperre verteilt auf drei Spieler, die Mindestgeldstrafe wegen unsportlichen Verhaltens für einen der beteiligten Vereine, das Spielergebnis (1:0 für Binsförth II) hat weiter Bestand – das war das Ergebnis der mündlichen Kammerverhandlung des Sportgerichtes unter Führung des Vorsitzenden des Kreissportgerichts Schwalm-Eder Dirk Spengler, das über die Vorkommnisse beim Spiel der Kreisliga B1 Haddamar II – Eintracht Binsförth II zu urteilen hatte.

Am 08.11.2015 hatte es in der o.a. Begegnung insgesamt fünf Platzverweise gegeben. Vier Platzverweise gab es dabei für den Gastverein Binsförth, einen für den Heimverein TSV Haddamar. Dabei sahen zwei Binsförther Spieler die Gelb-Rote Karte und zwei weitere Spieler Feldverweis auf Dauer – die Rote Karte. Ein Spieler des TSV Haddamar wurde ebenfalls mit glatt ROT des Feldes verwiesen.

Die zwei Roten Karten für die Spieler von Binsförth wurden mit je zehn Spielen Sperre bestraft, der Spieler von Haddamar mit sechs Spielen Sperre belegt. Dabei sah es das Gericht als einwandfrei erwiesen an, dass es sich bei den groben Unsportlichkeiten um fortgesetzte und wiederholte Tätlichkeiten handelt. Kopfnüsse – Backpfeifen – Beleidigungen – so stellte sich das absolut negative Fehlverhalten der Spieler dar.

Außerordentliches Missfallen beim Kreissportgericht erzeugte der Umstand, dass sich vier Beschuldigte erst gar nicht dem KSG stellten, darunter alle Spieler, die glatt Rot sahen. Aufgrund des sehr einsichtigen und reuigen Verhaltens in der mündlichen Verhandlung beider betroffenen Vereine kann man dass das Urteil in Gänze noch als sehr milde bezeichnen. Es wurde nichts beschönigt, nicht lamentiert oder abgestritten. Zusätzlich mildernd hinzukommt, dass sich der Verein Binsförth sofort von den beiden betroffenen Spielern getrennt hat.

Nur aufgrund dieser positiven reuigen Einsichtigkeit beider Vereine konnte das Kreissportgericht dieses milde Urteil aussprechen. Somit wurde gegen den Gesamtverein Binsförth lediglich die Mindeststrafe in Form einer Geldstrafe ausgesprochen. Die Vergehen der Spieler wurden gem. Strafordnung geahndet, was ausdrücklich im Sinne beider Vereine war.

Aufrufe: 012.12.2015, 18:16 Uhr
pm/redAutor