2024-04-30T13:48:59.170Z

Relegation
VR Bank Bodensee-Oberschwaben

1000 Euro Geldstrafe für Türkspor Heidenheim

Sportgericht fällt Urteil +++ Auch Relegations-Gegner SG Bettringen II wurde bestraft

Konsequenz aus einer Rudelbildung nach Spielende: Sowohl Türkspor Heidenheim als auch die SG Bettringen II müssen eine Geldstrafe zahlen.

Das Sportgericht des Fußballbezirks Kocher/Rems hat über die Begleitumstände beim Relegationsspiel zwischen Türkspor Heidenheim und der SG Bettringen II am 17. Juni, nach dessen Ende es zu einer Rudelbildung vor dem Bettringer Fanblock kam, entschieden.

Nach Feststellung des Sportgerichts kam es bereits während des Spiels zu „Störungen“, die von der Heidenheimer Trainerbank ausgingen. „Wiederholt wurden dabei Entscheidungen des Schiedsrichtergespanns lautstark kritisiert und deshalb auch ein Betreuer aus dem Innenraum verwiesen“, heißt es im Urteil. Seitens des Türkspor-Anhangs war „insbesondere der Schiedsrichterassistent“ wiederholt Adressat von „beleidigenden Äußerungen“, so die Erkenntnis der Sportgerichts.

In diesem Zusammenhang „fiel offensichtlich auch der ein oder andere Ordner“ des Vereins Türkspor Heidenheim mehr durch kritische Äußerungen gegenüber dem Schiedsrichtergespann als durch Ordnungsmaßnahmen gegen Störer aus dem eigenen Anhang auf, stellt das Gericht fest. Nachdem gegen Ende der Verlängerung die Unmutsäußerungen zunahmen und sich Türkspor-Anhänger in der Coaching-Zone aufhielten, musste die Begegnung sogar vorübergehend unterbrochen werden (etwa 116. Minute).

Nach Spielende – so die Erkenntnisse des Sportgerichts – nahmen die Störungen zu. Zwei Heidenheimer Spieler provozierten dabei zunächst Bettringer Anhänger. Aus deren Block wurde daraufhin eine Flasche in Richtung der beiden Spieler geworfen, woraufhin zwei Bettringer Zuschauer von Türkspor-Anhängern tätlich angegriffen wurden, heißt es im Sportgerichtsurteil.

Wegen unsportlichen Verhaltens bzw. wegen sportwidrigen Betragens hat das Sportgericht gegen den Verein Türkspor Heidenheim, dessen Trainer, den Trainerassistenten und zwei Vereinsfunktionäre (Ordnungskräfte) eine Gesamt-Geldstrafe in Höhe knapp 1000 Euro ausgesprochen. Davon entfallen 400 Euro auf den Verein selbst.

Die SG Bettringen wurde für das Fehlverhalten des dem Sportgericht nicht bekannten Flaschenwerfers in die Pflicht genommen. Wegen sportwidrigen Betragens hat der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro zu tragen.

Damit hat das Sportgericht Kocher/Rems in der vergangenen Spielzeit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6750 Euro verhängt (4000 Euro in der Vorsaison).

Straferschwerend aus Türkspor-Sicht war sicherlich, dass der Verein in der vergangenen Saison schon einmal negativ aufgefallen war. Am 21. November 2015 musste die Partie TSG Nattheim gegen Türkspor Heidenheim wegen der Bedrohung des Schiedsrichters abgebrochen werden. Zwei Türkspor-Anhänger waren dabei aufs Spielfeld gerannt und wollten auf den Unparteiischen losgehen.

Damals ließ das Sportgericht mildernde Umstände gelten (unter anderem bemühten sich Türkspor-Spieler um den Schutz des Schiedsrichters) und verhängte nur eine Geldstrafe im untersten dreistelligen Bereich.

Nun aber steht der Heidenheimer Verein unter besonderer Beobachtung. Um in der neuen Saison derartige Vorkommnisse zu verhindern, wurden Türkspor seitens des Gerichts entsprechende Auflagen gemacht. Demnach hat der Verein bei sämtlichen Auswärtsspielen zwei Verantwortliche zu benennen, die den Ordnungsdienst der Platzvereine unterstützen sollen, um „im Umfeld der eigenen Anhänger ein sportlich anständiges Verhalten zu gewährleisten“, so die Erklärung des Sportgerichts.

Aufrufe: 015.7.2016, 08:26 Uhr
HEIDENHEIMER ZEITUNGAutor