
Im Amateurfußball gibt es immer wieder Nichtantritte. Teams verzichten aus den unterschiedlichsten Gründen auf eine Partie, was insbesondere in der heißen Saisonphase negative Auswirkungen auf Auf- oder Abstiegskampf haben kann. Deshalb hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) eine Spezialregel in seiner Spielordnung.
Der WDFV hat sein Regelwerk vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie angepasst, zum Tragen kam diese Regel aber zum ersten Mal erst im Jahr 2022. Wenn ein Team nicht antritt, wird die Partie mit 2:0 für den Gegner, der damit auch die drei Punkte erhält, gewertet. Außerdem gibt es eine 100-Euro-Geldstrafe für das Nichtantreten. Zwischen dem 1. Mai und dem Saisonende wird außerdem jeder Nichtantritt mit drei Minuspunkten für die neue Saison bestraft. Bedeutet: Wer bis zu dreimal ab 1. Mai nicht antritt, muss mit bis zu neun Minuspunkten in die darauffolgende Saison starten.
Nichtanttritte ab 1. Mai bis Saisonende = Minuspunkte in der neuen Saison
Ein Nichtantritt = drei Minuspukte
Zwei Nichtantritte = sechs Minuspunkte
Drei Nichtantritte = neun Minuspunkte
Wer in einer Saison insgesamt dreimal nicht antritt, steigt automatisch ab, sollte er höher als in der tiefsten Liga seines Krieses spielen. Es kommt zum sofortigen Rückzug.
§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen
(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht, Rückzug vom Spielbetrieb oder Nichtantreten in einem Punktespiel ab dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die
Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.