Fürth (kar). Der Abbruch des A-Liga-Spiels zwischen dem ISC Fürth und dem VfR Fehlheim II ist nun auch sportjuristisch auf- und abgearbeitet. Die Fürther hatten, wie berichtet, am 24. November nach etwas mehr als einer Stunde Spielzeit den Platz verlassen, weil sie sich vom Schiedsrichter arg benachteiligt fühlten. Der ISC lag zu diesem Zeitpunkt 1:4 zurück, hatte bis dahin drei Zeitstrafen und fünf Gelbe Karten hinnehmen müssen.
„Das sind Tatsachenentscheidungen“, sagt der für die A-Liga zuständige Einzelrichter Rainer Beckerle. Fürth hätte Einspruch einlegen können, aber nicht geschlossen das Spielfeld verlassen dürfen, um so seinen Protest gegen eine angebliche Ungleichbehandlung auszudrücken. Die Fürther Mannschaft habe somit den Spielabbruch durch ihr Verhalten verursacht. Allein der Schiedsrichter sei berechtigt, eine Begegnung vorzeitig zu beenden.
Beckerle entschied im schriftlichen Verfahren, der Sonderbericht des Referees habe alles beinhaltet für eine Urteilsfindung. Der ISC Fürth wird wegen des Abbruchs mit einem Drei-Punkte-Abzug bestraft. Die Parte wird mit 4:1 für den VfR Fehlheim II gewertet. Da der Schiedsrichter zudem angab, von Fürthern „in bedrohlicher Weise“ belästigt worden zu sein, verhängte Beckerle eine Geldstrafe, die sich mit der für den Abbruch auf 250 Euro summiert.
Das Urteil ist rechtskräftig.