2024-04-25T14:35:39.956Z

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Foto: Rinke
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Wechselfrist endet am kommenden Mittwoch

Die Wechselperiode 1 läuft nur noch bis zum 31. August

Gemäß der DFB- und WFV-Spielordnung endet die Wechselperiode 1 am Mittwoch, 31. August 2016 – 24 Uhr. Bis zu diesem Termin müssen die vollständigen, ordnungsgemäßen Vereinswechselunterlagen auf der Geschäftsstelle des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) in Stuttgart eingegangen sein. In diesem Fall gilt nicht das Datum des Poststempels. Dies teilte der WFV in einer Pressemitteilung mit.

Die für die Amateur-Fußballspieler erforderlichen Unterlagen sind: Spielerlaubnisantrag und Spielerpass mit Abmelde- und Freigabebestätigung (Zustimmung). Dies gilt ebenso für nachträgliche Freigaben, für die mit einem Passantrag eine Spielrechtsänderung (Passänderung) mit Vorlage auf der WFV-Geschäftsstelle zu beantragen ist. Später eingehende Freigaben können danach nicht mehr berücksichtigt werden und zu keiner Spielrechtsänderung mehr führen.

Mit den entsprechend beim Verein vorhandenen, erforderlichen Unterlagen kann der Vereinswechsel auch über Pass-Online beantragt werden. Bei Pass-Online-Beantragungen sind die Unterlagen zwei Jahre beim Verein aufzubewahren.

Auch für Vertragsspieler gültig

Das Ende der Wechselperiode 1 am 31. August 2016 gilt ebenfalls für Vertragsspieler. Beim Vertragsspieler ist mit dem Spielerlaubnisantrag die Vertragsanzeige sowie die Vertragsausfertigung vorzulegen. Für einen Nicht-EU-Ausländer, der Vertragsspieler werden soll, darf die Spielerlaubnis erst nach Vorlage eines Aufenthaltstitels, welche die Laufzeit des Vertrages bis zum Ende der Spielzeit (30. Juni 2017) vollständig umfasst, erteilt werden.

Gehen die Vereinswechselunterlagen nicht fristgerecht ein bzw. werden Pass-Online nicht fristgerecht gestellt, oder wird die Abmeldefrist bei Amateurspieler (Stichtag der Abmeldung war der 30. Juni) nicht beachtet, kann ein Spielrecht in der Regel erst wieder in der Wechselperiode 2 (Januar 2017) erteilt werden. Nicht an das Fristende gebunden sind Amateurspieler, die nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Dem Spielerlaubnisantrag und dem Spielerpass ist eine Bescheinigung des abgebenden Vereins über den sechs-monatigen Nichteinsatz beizufügen.

Aufrufe: 025.8.2016, 19:04 Uhr
GäuboteAutor