2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Noah Wedel
F: Noah Wedel

WDFV-Urteil: Bewährung für RWE

Klub wird als Wiederholungstäter eingestuft

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Die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) hat Rot-Weiss Essen aufgrund der Vorkommnisse rund um das Heimspiel gegen den SV Rödinghausen zu einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt.
Bei erneutem unsportlichen Verhalten der RWE-Anhänger innerhalb der nächsten zwölf Monate müssen die Rot-Weissen somit ein Heimspiel vor leeren Tribünen austragen.

Der WDFV sanktionierte damit das Verhalten einiger Zuschauer, die während der Partie gegen den SV Rödinghausen Gegenstände auf das Spielfeld warfen. Wesentlich zum Strafmaß beigetragen hat dabei der Umstand, dass RWE aufgrund einer vorherigen Verurteilung während der laufenden Saison als Wiederholungstäter eingestuft wird.

Auch der Verein Rot-Weiss Essen verurteilt das beschriebene Verhalten auf das Schärfste. „Bei allem Verständnis für Emotionalität dürfen gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Wenn Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer durch das Werfen von Gegenständen in Gefahr gebracht werden, ist das absolut nicht hinnehmbar. Hier hat erneut das Handeln einiger weniger erheblichen Schaden für den Verein verursacht“, so Prof. Dr. Michael Welling, 1. Vorsitzender von RWE.

Aufgrund des drastischen Strafmaßes behält sich der Verein Rot-Weiss Essen vor, gegen das Urteil des WDFV in Berufung zu gehen. Über einen möglichen Widerspruch wird nach Erhalt der Urteilsbegründung entschieden.

Aufrufe: 020.9.2016, 15:51 Uhr
RWEAutor