Gefördert werden Investitionsmaßnahmen von Vereinen/Verbänden ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Sanierung oder zum Umbau. Unterstützung erhalten die Vereine im Kreis Kleve vom Kreissportbund (KSB). Seit einigen Monaten läuft das Antragsverfahren. Das ist der aktuelle Stand:
Anträge je Kommune Die Höhe der Fördersumme hängt von der Größe der Kommune ab. Im Kreis steht für die Vereine somit in Kleve am meisten Geld zur Verfügung (682.345 Euro), es folgen Goch (459.005 Euro), Geldern (458.585 Euro) und Emmerich (418.570 Euro). In den kleineren Kommunen stehen jeweils 300.000 Euro zur Verfügung.
Die beantragen Projekte werden mit mindestens 50 und maximal 90 Prozent gefördert. Unterschiedlich kann somit je Kommune der Anteil der Eigenleistung sein. In Emmerich gibt es zum Beispiel so viele Anträge, dass die beantragten Fördersummen die zur Verfügung stehenden 418.570 Euro überschreiten. „Damit alle Vereine, die einen Antrag gestellt haben, etwas von den Fördergeldern abbekommen, haben wir uns mit den Emmericher Vereinen auf ein Solidarprinzip geeinigt, dass alle einen Eigenanteil in Höhe von 50 Prozent erbringen“, sagt KSB-Vorsitzender Lutz Stermann. In Emmerich wurden bislang auch die meisten Anträge pro Kommune gestellt (s. Grafik).
In Geldern liegt die Summe der beantragten Fördermittel (483.000) ebenfalls über den zur Verfügung stehenden Mitteln. Es müssen jedoch noch die zehn Prozent Eigenleistung abgezogen werden, sodass alle beantragten Projekte mit 90 Prozent gefördert werden könnten. In allen anderen Kommunen liegt die beantragte Gesamtsumme hingegen (noch) unterhalb des vorgesehenen Förderbetrags, teilweise sogar sehr deutlich. Insgesamt wurden erst Maßnahmen in Höhe von circa 2,8 Millionen Euro eingereicht.
In einigen Städten und Gemeinden – Kranenburg, Uedem, Straelen und Wachtendonk – wurde derweil noch kein einziger Antrag gestellt. Jedoch aus unterschiedlichen Gründen. „In Kranenburg gibt es fünf förderwürdige Maßnahmen, die die 300.000 Euro ausschöpfen würden. Bevor die Anträge gestellt werden können, müssen aber erst noch ein paar Dinge geklärt werden“, sagt Stermann. Gleiches gelte für Wachtendonk, wo bereits ein Antrag in Vorbereitung ist, der das Fördervolumen ebenfalls ausschöpfen würde. In Uedem wird noch ein Antrag in Höhe von knapp 45.000 Euro gestellt. Bei den Gesprächen in den Kommunen hat Stermann auch die ein oder andere Überraschung erlebt. „In Kalkar kannten die Verwaltung und manche Vereine noch nicht einmal ihre jeweiligen Vertragsverhältnisse bezüglich ihrer Sportanlagen“, sagt er. „Der Kämmerer soll deshalb jetzt erst einmal die Liegenschaftsverhältnisse klären.“
Kommunen, in denen kein Geld abgerufen werden kann Eine Besonderheit gibt es zum Beispiel in Straelen. „Weil sich dort die Stadt um alle Sportanlagen kümmert, gibt es keinen Verein, der die Förderrichtlinien erfüllt“, sagt Stermann. Die Stadt versuche deshalb, mit der Staatskanzlei aushandeln, dass sie die für Straelen zur Verfügung stehenden 300.000 Euro trotzdem schon jetzt bekommt, um es in die Sportanlagen investieren zu können. „Fälle wie in Straelen waren vorher nicht einkalkuliert in dem Programm“, sagt der KSB-Vorsitzende. Nach seiner Einschätzung ist unklar, ob die Staatskanzlei von ihrer Ausgangsplanung abweichen wird. „Denn eigentlich will die Staatskanzlei nicht abgerufene Fördergelder erst ab Juli 2021 an die Kommunen weitergegeben, deshalb bin ich nicht besonders zuversichtlich“, sagt Stermann.
Die Schritte bis zum Förderbescheid Die Vereine haben zunächst ihren Antrag an den Kreissportbund geschickt, wo die Rahmenbedingungen ein erstes Mal geprüft wurden: formale Antragsvoraussetzungen, die Gemeinnützigkeit, die Mitgliedschaft in einem Bundes- oder Fachverband, die Eigentumsverhältnisse der Sportanlagen (Pacht/Miete) sowie die Satzung, ob es im Verein zum Beispiel eine Jugendabteilung oder besondere Integrationsmaßnahmen gibt.
Nach der ersten Prüfung des KSB mussten die Antragssteller die Darstellung des Vorhabens (Projektskizze) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan im Förderportal des Landessportbundes online einreichen, die der LSB im Dezember stichprobenartig geprüft hat.
Im nächsten Schritt wird – nach einer Sitzung der Staatskanzlei am 28. Januar, bei der über Sonderfälle beraten wird – ein vom Kreissportbund eingesetztes Gremium zusammenkommen. Dieses erstellt auf der Grundlage der eingereichten Vorhaben für jede Kommune eine priorisierte Vorschlagsliste aller Projekte. „Wir haben mit viel Mühe einen Bewertungskatalog aufgestellt, nach dem die einzelnen Anträge überprüft werden“, sagt Stermann. Das Gremium setzt sich zusammen aus einem Vertreter eines Stadtsportverbandes (Dieter Bauhaus, Vorsitzender Stadtsportverband Rees), eines Gemeindesportverbandes (Jürgen Wienes, Vorsitzender Gemeindesportverband Rheurdt), einem Vertreter des KSB (Uwe Dzubiella, Vorsitzender der Sportjugend) und einem Bürgermeister (Peter Driessen, Bedburg-Hau). Nachdem die Vereine über die Ergebnisse der Prioriätenliste informiert wurden, wird diese anschließend an die Staatskanzlei weitergeleitet. Diese trifft letztlich die Förderentscheidung und reicht den Zuwendungsantrag bei der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde ein. Geplant ist, dass die Vereine „sechs bis acht Wochen nach der Einreichung des Antrags den Zuwendungsbescheid erhalten“, sagt Stermann.
Was passiert mit dem Geld, das nicht direkt abgerufen wird? In den Kommunen, in denen die Fördersumme nicht direkt komplett abgerufen wird, bleibt das Geld bis Mitte 2021 im Topf. Das heißt: Vereine, die jetzt noch keinen Antrag gestellt haben, haben nach wie vor die Möglichkeit dazu. Vorausgesetzt, es ist noch Geld vorhanden. Wird das Geld auch 2021 nicht abgerufen, soll es direkt an die Kommunen fließen, verbunden mit der Bedingung, dass das Geld in die kommunalen Sportanlagen fließt.
Veranstaltung zur VorstandshaftungTermin In Zusammenarbeit mit der Sparkasse Krefeld bietet der KSB am 29. Januar ab 18 Uhr einen Vortrag zum Thema „Rechtsabsicherung der Vorstände“ an. Themen sind die Risiken von BGB-Vorständen und wie sie sich versichern können. Die Veranstaltung findet in der Geschäftsstelle des Kreissportbunds (Pariser Bahn 7, Geldern) statt.