2024-05-10T08:19:16.237Z

Vereinsnachrichten
Die von der FIFA ausgesprochene Sperre gegen Hakan Calhanoglu für den Zeitraum von vier Monaten für alle Pflichtspiele ist vom Internationalen Sportgerichtshof Court of Arbitration for Sport (CAS) bestätigt worden.Foto: Getty Images
Die von der FIFA ausgesprochene Sperre gegen Hakan Calhanoglu für den Zeitraum von vier Monaten für alle Pflichtspiele ist vom Internationalen Sportgerichtshof Court of Arbitration for Sport (CAS) bestätigt worden.Foto: Getty Images

Vier Monate Sperre für Hakan Calhanoglu

Leverkusen - Die von der FIFA ausgesprochene Sperre gegen Hakan Calhanoglu für den Zeitraum von vier Monaten für alle Pflichtspiele ist vom Internationalen Sportgerichtshof Court of Arbitration for Sport (CAS) bestätigt worden. Damit fehlt der türkische Nationalspieler dem Fußball-Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen definitiv bis zum Ende der laufenden Saison.

Hintergrund der Sperre ist eine Auseinandersetzung zwischen Hakan Calhanoglu und dem türkischen Verein Trabzonspor. Während seiner Zeit beim Karlsruher SC im Jahr 2011 hatte Calhanoglu als Minderjähriger eine Vereinbarung mit Trabzonspor bezüglich eines Wechsels getroffen. Er verlängerte jedoch dann seinen Vertrag beim Karlsruher SC und wechselte später zum HSV. Der CAS sah genau wie die FIFA das Verhalten des Spielers als Vertragsbruch gegenüber Trabzonspor an.
Bayer 04 Leverkusen war keine Partei im dem Verfahren, da der Spieler erst einige Jahre nach dem Vorfall zu Bayer 04 Leverkusen gewechselt war. "Wir bedauern natürlich diese für uns in keiner Weise nachvollziehbare Entscheidung", so Sportdirektor Rudi Völler. "Sie ist ein schwerer Schlag für Hakan, aber auch für uns. Obwohl Bayer 04 Leverkusen nichts mit den Vorgängen im Jahr 2011 zu tun hat, werden auch wir schwer bestraft. Nun fehlt uns in der entscheidenden Saisonphase ein ganz wichtiger Spieler."

Auch Bayer 04-Geschäftsführer Michael Schade kritisiert das Urteil. "Es trifft neben dem Spieler einen Verein, der an den damaligen Ereignissen absolut unbeteiligt war. Leider bleibt uns nichts anderes übrig, als das Urteil hinzunehmen", so Schade. .
Aufrufe: 02.2.2017, 19:20 Uhr
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