Nach aktuellen Stand übernimmt entweder das Kreissportgericht Heidelberg oder das Sportgericht des Badischen Fußballverbands die Verhandlung. Fest steht: Es gibt drei mögliche Varianten, wie über den Abbruch entschieden wird.
1. Variante
Es gibt einen Schuldigen am Abbruch, zu dessen Lasten das Ergebnis 0:3 gewertet wird.
2. Variante
Beide Vereine sind schuldig und bekommen daher null Punkte und minus drei Tore.
3. Variante
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Unparteiische nicht hätte abbrechen müssen. In diesem Fall würde es zu einer Spielwiederholung kommen.
"Bis es zu einem Urteil kommt, kann es rund vier Wochen dauern", erläutert Johannes Kolmer, Vorsitzender des Heidelberger Fußballkreises. Länger soll es sich aber auch nicht hinziehen, da die Wieslocher vermutlich bis zum Ende der Saison um den Aufstieg spielen.