Für Aufregung sorgt vor allem die seit dieser Saison für die Vereine erlassene Liveticker-Pflicht. Wenn beispielsweise Hans Kuchler über den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) spricht, dann redet er sich so richtig in Rage. ,,Da laufen viele Sachen schief. Da wird einfach nach Gutsherrenart von oben herab bestimmt", bringt es der Vorstand des Bayernligisten 1. FC Bad Kötzting auf den Punkt. Was auf dem Verbandstag in Bad Gögging noch mit ,,überragender Mehrheit" beschlossen wurde, wie es so schön in einer Pressemittelung des Verbands heißt, stößt so manchem Vereinsfunktionär an der Basis sauer auf. Denn die Vereine sollen nun bis zur Bezirksliga hinab Ereignisse ihrer Spiele live im Internet auf der Homepage des Verbands zu veröffentlichen. Zudem hält sich der BFV die Möglichkeit offen, gegen Vereine, die dabei nicht mitspielen eine Strafe von 30 Euro zu verhängen. Und das bringt das Fass für einige Vereinsvertreter endgültig zum Überlaufen. ,,Da gleich wieder mit einer Strafe zu drohen, geht ja einfach mal gar nicht", sagt Werner Besenhard, Abteilungsleiter beim Landesligisten ASV Burglengenfeld. Den Vereinen werde immer mehr abverlangt. Georg Laube, sportlicher Leiter beim Landesligisten ASV Neumarkt, hält die ,,Herangehensweise schon mal für grundlegend falsch". Die Vereine zu zwingen sei nicht zielfördernd. ,,Von Zwängen halte ich sowieso überhaupt nix", bringt es Laube auf den Punkt. Zudem gebe es bereits sehr gute kostenlose Anbieter wie FuPa.net. Für das bundesweit erfolgreiche Fußballportal, das in der Oberpfalz, von der Mittelbayerischen Zeitung betrieben wird, tickern seit langem auch viele Vereinsvertreter die Spiele ihrer Teams - freiwillig natürlich. Aber scheinbar wolle der Verband jetzt auch in Sachen Liveticker das Sagen haben, glaubt nicht nur der Neumarkter Georg Laube.
BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher setzt derweil zumindest in der Öffentlichkeit auf Deeskalation: ,,Es sind keine unmittelbaren Strafen vorgesehen", beschwichtigt Igelspacher. Der auf dem Verbandstag verabschiedete Vorschlag sehe lediglich die Möglichkeit vor, dass bei Spielen, bei denen nicht getickert werde, die zuständigen Spielleiter eine Person beauftragen können, um die Lücke in der Berichterstattung zu schließen. Hierfür würde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 30 Euro fällig. Der Paragraf sei aber ganz bewusst als ,,kann"-Regelung formuliert. ,,Über eine mögliche Umsetzung ist noch gar nicht final entschieden", sagt Igelspacher - besser gesagt, lässt er schreiben, denn zu einer persönlichen Auskunft zu dem Themenkomplex war beim BFV niemand bereit.Manchem Vereinsvertreter schwant da schon Böses. Es wird wohl nicht allzu lange dauern, bis sich Kuchler und Co. erneut in Rage reden. Dafür könnte beispielsweise die mehr als rigide Vorgehensweise des BFV in Sachen Videoberichterstattung vom Amateurfußball führen. Denn auch hier will der Verband die volle Kontrolle. Deshalb ist den Funktionären beispielsweise die Videoberichterstattung auf Portalen wie FuPa oder anderen Medienangeboten ein Dorn im Auge. Kurzerhand hat der BFV deshalb auch für den Amateurbereich ein Akkreditierungssystem entworfen. Medienhäusern wird dabei beispielsweise für die Landesliga ein Vertrag vorgelegt, der unter anderem folgende Bedingung für eine Akkreditierung enthält: ,,Das Medium/die Redaktion darf ohne jegliche Zahlung an den BFV eigene Spielberichte erstellen, wenn dem BFV eine Kopie des Spielberichts werbefrei, presenterfrei und clean überlassen wird, das bedeutet, dass der Bericht zeitgleich mit der eigenen Ausstrahlung bzw. bis spätestens 15 Uhr an dem auf das aufgezeichnete Spiel folgenden Werktag auch in das Videoportal www.bfv.tv eingestellt wird." Ersatzweise dürfte man auch gegen eine absurd hohe Gebühr von 500 Euro pro Spiel berichten. Im Klartext: Der Verband will die kostenintensiv hergestellten Beiträge ohne Gegenleistung für eigene Zwecke nutzen und den Urhebern damit Konkurrenz machen.
Nachdem eine als ,,Hartplatzhelden-Urteil" bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofes aber schon 2010 klar gemacht hat, dass ein Verband im Amateurbereich auch Videoberichterstattung nicht verbieten kann, bedient sich der BFV auch hier eines beliebten Mittels: Er übt Druck auf die Vereine aus. Diese werden kurzerhand dazu verpflichtet, das Hausrecht auszuüben und Videoteams ohne eine BFV-Akkreditierung des Stadions zu verweisen. Am Ende leiden auch hier die Vereine und ihre Anhänger, die sich über eine möglichst breite Berichterstattung auch per Video über ihre Spiele freuen würden. Das Vorgehen des Verbandes ist aus Sicht von Experten auch rechtlich bedenklich. Professor Dr. Johannes Weberling, einer der renommiertesten Presserechtler des Landes und unter anderem Betreiber des Fachportals presserecht.de, sagt dazu: ,,Der BFV versucht offensichtlich den Vereinen ihre originären eigenen Rechte durch ein sachfremdes Vorgehen, das ich als erpresserisch bewerte, wegzunehmen. Ich habe die Hoffnung, dass sich die Vereine dieses nicht gefallen lassen."Es zeigt sich, dass die Fifa und der BFV wohl nicht nur das F in den Abkürzungen gemeinsam haben. Vor allem verbindet den großen und den kleinen Verband das Streben nach Macht und Kontrolle. Und plötzlich kommt einem das Bild von der Christus-Statue vor dem Sonnenuntergang auch in den Sinn, wenn es nicht um Fußball in Rio, sondern um Kicker in Raigering geht.