Für eine reibungslose Bearbeitung in unserer Passstelle findet ihr alle Informationen zu den Richtlinien unter folgendem Link: https://goo.gl/LkDEgB
Transferperiode I 01.07.2017 bis 31.08.2017
Die Bearbeitung der Passanträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Eingänge der Unterlagen. Für mündliche Anfragen ist die Passstelle während der Sprechzeiten erreichbar. Nachfragen per Mail können nicht bearbeitet werden.
Per Fax oder E-Mail eingereichte Passanträge werden nicht bearbeitet!
Bitte nutzen Sie verstärkt Pass Online für folgende Anfragen:
Zur Fristwahrung am 31.08.2017 ist es möglich, die kompletten Wechselunterlagen vorab per Fax oder Mail einzureichen, die Originalunterlagen müssen dann umgehend per Post eingeschickt werden. Des Weiteren ist es auch zur Fristwahrung möglich, die kompletten Unterlagen bis zum 31.08.2016, 24 Uhr im Briefkasten des SFV einzuwerfen.
Alle weiteren Informationen unter: http://www.sfv-online.de/vereinsservice/passstelle/informationen-zur-transferperiode-i/