2024-04-23T13:35:06.289Z

Allgemeines
Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hat Änderungen der „Richtlinien für Ordnung und Sicherheit“ vorgenommen. Ab sofort sollen Vereine einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen.

Der Berliner Fußball-Verband will aktiv gegen die verschiedenen Störungen des Spielbetriebs sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich vorgehen. Dabei sollen bereits geringfügige Reizsituationen noch frühzeitiger und stärker unterbunden werden, um die Zahl der verbalen und körperlichen Entgleisungen, Diskriminierungen und Gewaltvorfälle weiter zu miniminieren.

Vereine sollen Sicherheitsbeauftragten ernennen

Deshalb soll ab sofort jeder Verein einen Verantwortlichen für die Sicherheit des Spielbetriebs des Vereins bestimmen (Sicherheitsbeauftragter), der für die Vorbereitung des reibungslosen Ablaufs der Heimspiele aller Mannschaften verantwortlich ist. Diese Person ist (inklusive einer Vertreterregelung) namentlich festzulegen und dem Ausschuss für Fair Play und Ehrenamt und dem Jugend- und Spielausschuss als Ansprechpartner zu benennen.

Die Vereine sollen künftig ihren Heimspielplan prüfen und selbständig einschätzen, ob es bei Spielen zu Störungen kommen könnte. Sollte diese Sorge bestehen, kann der Verein Maßnahmen ergreifen, um allen Eventualitäten schon im Vorfeld entgegenzuwirken. Welche genaue Vorgehensweise eingeschlagen wird, sollen die Vereine mit den entsprechenden Staffelleitern, die zugleich auch als Sicherheitsbeauftragte der jeweiligen Spielklasse fungieren, besprechen und diese um Beratung bitten.

Der BFV weist daraufhin, dass diese Richtlinien für alle im Bereich des BFV ausgetragenen Spiele gelten. Bei Verstößen gegen die Richtlinien für Ordnung und Sicherheit wird auf § 38 der Rechts- und Verfahrensordnung aufmerksam gemacht. Weiterhin wird auf die Handlungsempfehlungen für Schiedsrichter hingewiesen.

Aufrufe: 017.9.2015, 15:56 Uhr
Pressemitteilung BFVAutor