2024-03-28T15:56:44.387Z

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Verbandssportgericht weist Einspruch ab

Würzburger Kickers wollen nun die Urteilsbegründung abwarten und planen weiteres Vorgehen

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Das Verbandssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes hat die Berufung des Nord-Landesligisten FC Würzburger Kickers gegen das Urteil des Sportgerichts der Bayernliga zurückgewiesen. Es ging um den Abbruch der Partie beim TuS Frammersbach am 22. Oktober 2011. Weil einer der beiden Schiedsrichter-Assistenten am Rücken von einer Flüssigkeit, die als Bier identifiziert worden ist, getroffen wurde, brach der Schiedsrichter die Partie beim Stand von 1:0 für Frammersbach ab. Das Sportgericht der Bayernliga wertete die Partie mit X:0 als gewonnen für Frammersbach. Die Würzburger wollten in der Berufung eine Neuansetzung der Partie erreichen, was nun abgelehnt worden ist. Allerdings liegt dem Verein immer noch keine Urteilsbegründung vor. Die Kickers wollen das Urteil nicht akzeptieren.

Was war passiert: Am 22. Oktober 2011 wurde die Partie der Landesliga Nord zwischen dem TuS Frammersbach und dem FC Würzburger Kickers beim Stand von 1:0 für Frammersbach in der 21. Minute von Schiedsrichter Philipp Rommelsbacher aus Dinkelsbühl abgebrochen. Einer seiner Assistenten soll durch Verschütten von Bier am Rücken nass geworden sein. Der Unparteiische wertete das als schwerwiegenden Eingriff und brach das Spiel ab. Wie sich später bei der Recherche herausstellte, konnte der "Haupttäter" dem Fanlager der Kickers zugeordnet werden. Der FC Würzburger Kickers legte Berufung beim Verbandssportgericht (VSG) ein. Denn in der Saison 2009/10 hatte es in der Bezirksoberliga Oberbayern einen vergleichbaren Fall gegeben, wobei damals auf Neuansetzung der betreffenden Partie entschieden wurde.

VSG entschied bei »ähnlich gelagertem Fall« auf Neuansetzung.


Damals entschied das Verbandssportgericht - ein Schiedsrichter-Assistent hatte in der Partie FC Gerolfing gegen den SV Raisting Bierspritzer abbekommen - dass das Spiel neu anzusetzen ist, weil die Beeinträchtigung nur gering war und ein Spielabbruch das überzogene Mittel gewesen sei. Diesmal entschied das oberste Sportgericht des BFV allerdings gegensätzlich, eine Urteilsbegründung liegt den Würzburger Kickers eigenen Angaben zufolge noch nicht vor. Benjamin Hirsch, Sportlicher Leiter und Rechtsbeistand des FC Würzburger Kickers moniert: "Für meinen Begriff sind diese beiden Fälle sehr ähnlich gelagert. Das Verbandssportgericht hat offenbar keine klare Linie bei ihren Entscheidungen." Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang auch die Aufstiegsfrage in der Landesliga Nord, in die sowohl die Würzburger Kickers (Relegation zur Regionalliga möglich) als auch der TuS Frammersbach (Relegation zur Bayernliga möglich) verstrickt sind. Die X:0-Entscheidung gegen die Kickers könnte nun entscheidend Einfluss nehmen auf den Auf- und Abstieg. Eine Neuansetzung des Duells in Frammersbach könnte den Kickers im Kampf um die Regionalliga-Qualifikationsplätze gegen die drittplatzierte SpVgg Bayreuth hingegen entscheidend zugute kommen.

Kickers-Reaktion nach Einsicht der Urteilsbegründung.


"Uns geht es letztlich aber um die Sache, um diesen speziellen Fall", sagt der Würzburger Rechtsbeistand Hirsch. Daher wartet der Anwalt nun sehnsüchtig auf die Urteilsbegründung: "Erst wenn ich die habe, können wir überlegen, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen", so Hirsch. Problematisch aus Würzburger Sicht ist auch die lange Zeit, die seit dem 22. Oktober vergangen ist. Die Verhandlung des Verbandssportgerichtes erfolgte erst zwei Tage nach dem Ende der Frist für die Anträge zur Lizenzerteilung für die Regionalliga Bayern. Nun bleibt abzuwarten, wie die Urteilsbegründung im Fall Kickers Würzburg aussieht. Erst dann wird man im Lager der Kickers das weitere Vorgehen abstimmen können.

Aufrufe: 011.4.2012, 14:55 Uhr
Dirk MeierAutor