
Am Montag tritt die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft, die alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlaubt. Demnach soll auch Fußballtraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein, heißt es in einer Pressemitteilung des Württembergischen Fußball-Verbandes (WFV). Dies gilt auch für den Amateurfußball. So kann zum Beispiel Konditions- und Koordinationstraining übers Spielfeld verteilt wieder durchgeführt werden oder Technik- oder Torschussübungen, sofern die zuständige Kommune die Nutzung der Sportstätten gestattet.
Allerdings dürfen Trainings- und Übungseinheiten ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1000 Quadratmeter zulässig ist, heißt es in der Mitteilung. Umkleiden und Duschräume dürfen nicht benutzt werden, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat für die Wiederaufnahme des Fußballbetriebs den Leitfaden „Zurück auf den Platz“ mit Übungen und Handlungsanweisungen erarbeitet.
„Das ist ein erster, kleiner Schritt für den Amateurfußball in Richtung gemeinsames Fußballspielen und den sportlichen Austausch in der Kleingruppe“, wird WFV-Präsident Matthias Schöck in der Mitteilung zitiert. Für Dienstag haben der Württembergische, der Badische und der Südbadische Fußball-Verband eine gemeinsame Videokonferenz angekündigt. Die Landesverbände streben ein gemeinschaftliches Vorgehen mit dem Umgang der Saison 2019/2020 an. Nach Beschluss der Beratungen auf Verbandsebene soll die weitere Planung von den drei Präsidenten der Verbände kommuniziert werden.