Berücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung des Württembergischen Fußballverbandes über 600 Rückmeldungen von Vereinen aus ganz Württemberg, die sich im Rahmen es Anhörungsverfahrens mit überwältigender Mehrheit dem Votum des Präsidiums zur Saisonbeendigung angeschlossen haben.
Mit den teilweise akribisch ausgearbeiteten Stellungnahmen, insbesondere zur Frage der Wertung der Meisterschaftsrunden, hat sich das Präsidium am 22. Mai intensiv auseinandergesetzt und dann dem Vorstand schließlich einen Beschlussvorschlag unterbreitet, dem dieser nun gefolgt ist.
Dem Vorstands lagen sämtliche Stellungnahmen der Vereine vor. Die Beschlüsse sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Bei der Jugend gilt die Quotienten-Regelung entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Quotientengleichheit – anders als bei den Aktiven – weder die Tordifferenz noch die Anzahl der geschossenen Tore Beachtung findet, sondern allen Mannschaften mit demselben Quotienten der Aufstieg ermöglicht wird. Des Weiteren werden bei den A- und B-Junioren, wie geplant, in Folge der Umstellung des Spielsystems auf ein „1-3-9“ zur Saison 2020/21 eine eingleisige Verbandsstaffel und drei Landesstaffeln gebildet. Bei den C-Junioren verbleibt es für ein weiteres Jahr bei vier Landesstaffeln unterhalb der neu einzuführenden eingleisigen Verbandsstaffel.
WFV-Präsident Matthias Schöck zeigt sich zufrieden mit dem Meinungsbildungsprozess, wohl wissend, dass die Ergebnisse nicht alle Vereine zufriedenstellen können: “Wir haben uns diese Entscheidungen gewiss nicht einfach gemacht. Es ist auch legitim, als Verein aus der eigenen sportlichen Situation heraus zu argumentieren. Unsere Aufgabe als Verband ist es jedoch, die beste Lösung mit der größtmöglichen Sicherheit für alle unsere Vereine zu finden und dabei keine grundlegenden sportlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prinzipien zu verletzen. Ich bin sehr dankbar für die zahlreichen, ausführlichen Rückmeldungen unserer Vereinsvertreter, die wir gründlich ausgewertet haben. Ich hoffe, dass die Delegierten beim Außerordentlichen Verbandstag nun unsere Beschlüsse bestätigen und wir alle – Verband und Vereine – dann etwas Planungssicherheit für die kommenden Monate haben.”
Das letzte Wort haben nun die Delegierten des Außerordentlichen Verbandstages, die sich auch für die Fortsetzung des Spieljahres aussprechen können. Die endgültige Entscheidung dazu soll bis 20.06.2020 fallen. Die Beschlussfassung durch die Delegierten wird auf elektronischem Wege herbeigeführt, wie es Art. 2 § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ermöglicht.