2024-04-16T09:15:35.043Z

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Das muss bei Wechseln beachtet werden

Vereinswechsel in der Winterpause - Informationen zur Wechselperiode II

Neben der Sommerpause bietet auch die Winterpause den Vereinen die Möglichkeit, auf und um zu rüsten. Wer kommt, wer geht – und was bei Wechseln zu beachten ist. Ein Überblick.

Während der Winterpause besteht in der Zeit vom 01.01. bis 31.01.2018 sowohl für Amateure als auch Vertragsspieler grundsätzlich die Möglichkeit, den Verein zu wechseln. Dies gilt für aktive Spieler und Spielerinnen sowie A-Junioren und B-Juniorinnen der älteren Jahrgänge (Jahrgänge 1998 bzw. 2000). Zum Schutz des Wettbewerbs kann ein sofortiges Spielrecht für Pflichtspiele aber nur dann erteilt werden, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt. Weder der Abschluss eines Vertragsspieler-Vertrages noch die Zahlung der in der Spielordnung vorgesehenen pauschalen Entschädigungsbeträge machen die Zustimmung entbehrlich. Wird die Zustimmung zum Vereinswechsel versagt, kann zwar ein Freundschaftsspielrecht sofort erteilt werden, ein Pflichtspielrecht in der Regel aber erst sechs Monate nach dem letzten Spiel für den abgebenden Verein.

Im Einzelnen ist zu beachten:

Amateure

Wer als Amateur den Verein wechseln möchte, muss sich bis spätestens 31.12.2017 beim abgebenden Verein abgemeldet haben. Die Abmeldung kann per Einschreiben an die offizielle Vereinsanschrift oder über den aufnehmenden Verein über Pass-Online vorgenommen werden. Eine Kopie der Abmeldung behalten Sie bitte bei Ihren Unterlagen. Die Bestätigung des Abmeldedatums auf der Passrückseite durch den abgebenden Verein ist selbstverständlich auch ein ausreichender Nachweis und macht eine Abmeldung per Einschreiben entbehrlich. Der Antrag auf Erteilung eines Spielrechts für den neuen Verein muss bis spätestens 31.01.2018 (24.00 Uhr) in der wfv-Geschäftsstelle eingehen. Dies gilt auch für Spieler, die einen Statuswechsel vom Vertragsspieler zum Amateur vollziehen möchten.

Vertragsspieler

Wer als Vertragsspieler den Verein wechseln möchte, kann sich etwas länger Zeit lassen. Ein bestehender Vertragsspieler-Vertrag kann noch bis 31.01.2018 einvernehmlich aufgelöst werden. Der mit dem neuen Verein abzuschließende Vertragsspieler-Vertrag muss eine Laufzeit bis mindestens 30.06.2018 vorsehen und gemeinsam mit dem Spielerlaubnisantrag bis 31.01.2018 der wfv-Geschäftsstelle vorgelegt werden.

Info
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Aufrufe: 08.12.2017, 11:00 Uhr
WFVAutor