2024-04-16T09:15:35.043Z

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Symbolfoto: SCHAU.MEDIA / pixelio.de
Symbolfoto: SCHAU.MEDIA / pixelio.de

Verband erhöht Strafe gegen TG 75

D-Ligist muss nach einem Spielabbruch wegen Tätlichkeiten nun 500 Euro bezahlen

Ein abschließendes Urteil gibt es durch das Sportgericht des Hessischen Fußball Verbandes (HFV) in der Sache eines Spielabbruchs in der Kreisliga D Darmstadt.

Die Partie zwischen dem TSV Braunshardt und der TG 75 Darmstadt war am 1. Mai abgebrochen worden, weil es zu Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter gekommen war. Nach dem dritten Vorfall, den die TG 75 innerhalb kurzer Zeit zu verantworten hatte, wurde das Team vom Verein aus dem Spielbetrieb zurückgezogen. Das Darmstädter Sportgericht hatte zwei Monate später ein Urteil gefällt, gegen das das Präsidium des hessischen Verbandes Berufung einlegte.

Dabei ging es um das verhängte Spielverbot, das zeitlich nicht ausreichend bestimmt war, und um die Höhe der Geldstrafe von 60 Euro. Im Berufungsverfahren hat das Verbandsgericht nun die Sperre nachträglich vom 2. Juli bis 1. Oktober festgelegt, was durch den zeitlichen Ablauf nur eine Formalie war. Drastisch erhöht hat das Gericht aber die Geldstrafe: Die TG 75 muss jetzt 500 Euro zahlen. Zusammen mit den Verwaltungskosten werden knapp 600 Euro fällig – das Zehnfache dessen, was das hiesige Sportgericht verhängt hatte.

Aufrufe: 05.11.2016, 11:39 Uhr
Michael Sobota (Darmstädter Echo)Autor